Der Begriff der «Pauschalbesteuerung» wird für ein Besteuerungssystem verwendet, welches für ausländische natürliche Personen die Möglichkeit schafft, die Steuerpflicht in der Schweiz ausserhalb des ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuersystems zu entrichten.
Am 4. März 2021 fand der 18. Tax Talk der OECD statt. Zu den Teilnehmern gehörten Pascal Saint-Amans, David Bradbury, Stewart Brant, Sophie Chatel, Grace Perez-Navarro, Sarah Perret und Achim Pross. Die Agenda umfasste insb. ein Update zu den allgemeinen Entwicklungen rund um das Thema der Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft (BEPS 2.0).
Die weltweit bekannteste und mit Abstand am meisten kapitalisierte Kryptowährung Bitcoin (Stand Ende Mai: USD 760 Milliarden) hat seit Erreichen eines neuen All-Time-Highs von USD 65’000 Mitte April zeitweise um fast die Hälfte seines Wertes eingebüsst.
Das Bundesgericht hat im Dezember 2020 einen wegweisenden Entscheid im Bereich der Anrechnung von nicht-rückforderbaren ausländischen Quellensteuern bei natürlichen Personen gefällt.
Das Bundesgericht (BGer) hat am 20. Oktober 2020 (2C_316/2020) einen Entscheid hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Pauschalspesen im ausserreglementarischen Bereich getroffen. Dabei wurde erstmals ausführlich dargestellt, ab wann Pauschalspesen auf Stufe der Gesellschaft geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellen.
Abhängig vom Anschaffungswert werden Geschäftsfahrzeuge für Steuerzwecke entweder als «Geschäftsfahrzeuge der Normalklasse» oder als «Geschäftsfahrzeuge der Luxusklasse» behandelt. Was diese Unterscheidung für steuerliche Konsequenzen haben kann, zeigt der nachfolgende Blogbeitrag.
Die Abgabe von Aktien an Mitarbeitende (als Lohnbestandteil) ist bei Unternehmen weit verbreitet und oftmals ein wichtiger Teil der Lohngestaltung. Durch die Ausgabe von Mitarbeiterbeteiligungsplänen möchte das Unternehmen die Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden fördern und die Verbundenheit der Mitarbeitenden zum Unternehmen stärken.
LU, NW, OW, UR, SZ und ZG
Die Corona-Pandemie bewirkt, zumindest vorübergehend, tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen. Aus steuerrechtlicher Sicht ist insbesondere das veränderte Arbeitsverhalten von Bedeutung. So hat das «Homeoffice» einen regelrechten Schub erhalten.
Der vorliegende Beitrag beleuchtet vor allem die Auswirkungen des «Homeoffice» auf den Berufskostenabzug in der Steuerperiode 2020 unter besonderer Beachtung der Zentralschweizer Kantone.
Untenstehend finden Sie eine kurze Übersicht zu den ordentlichen Fristen in einigen Kantonen zur Einreichung der Steuererklärung 2020.
Die jeweiligen Links führen Sie direkt zu den Websites der Steuerämter, wo Sie in den allermeisten Fällen unkompliziert Fristerstreckungsgesuche erfassen können.
Gewinnausschüttungen und geldwerte Vorteile einer schweizerischen Kapitalgesellschaft unterliegen grundsätzlich der schweizerischen Verrechnungssteuer von 35%. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, ist aber eine Rückerstattung der Verrechnungssteuer im internationalen Verhältnis aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) möglich.
Beim Erwerb eines Eigenheims sind Hypotheken wichtige Finanzierungselemente. Dabei existieren unterschiedliche Hypothekarmodelle. Eines davon ist die Festhypothek mit einem festen Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit. Mit der Festhypothek kann der Kreditnehmer sich vor steigenden Zinsen schützen, jedoch nicht von sinkenden Zinsen profitieren.
Werden Darlehen von Schweizer Gesellschaften an ihre Aktionäre oder andere nahestehenden Personen (Aktivdarlehen) nicht hinreichend verzinst, so stellt dies im Umfang der zu tiefen Verzinsung eine der Verrechnungssteuer unterliegende geldwerte Leistung sowie eine für Gewinnsteuerzwecke aufzurechnende Gewinnvorwegnahme dar.
Für viele Grundeigentümer ist die steuerliche Handhabung des steuerbaren Eigengebrauch (besser bekannt als Eigenmietwert) eine lästige Angelegenheit und bildet Gegenstand von vielen öffentlichen Diskussionen und politischen Vorstössen. Der vorliegende Artikel geht nicht grundsätzlich auf das Thema ein, sondern beleuchtet Sonderfragen zur Besteuerung des Eigenmietwertes, welche immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den Steuerbehörden führen.
Im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen an Dritte stellt sich regelmässig die Grundsatzfrage, wie die Transaktion aus rechtlicher und auch aus steuerlicher Sicht ausgestaltet werden soll. Bei dieser Frage stehen zwei grundsätzliche Konzepte zur Auswahl – der «Asset» oder der «Share»- Deal. Nachstehend stellen wir die zivil- und steuerrechtlichen Chancen und Herausforderungen dieser zwei Varianten kurz vor.
Urteil des Bundesgerichts 2C_891/2017 vom 21. August 2019: Am 30. Juni 2015 verkauften A. und B. die von ihnen am 12. Juni 2006 für CHF 1'011'000 erworbene Liegenschaft, eine 4.5-Zimmer-Maisonettwohnung in der Gemeinde C., zum Preis von CHF 1'420'000.
Mit dem Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens vom 16. Dezember 2016 wurde das System der Quellenbesteuerung in der Schweiz umfassend neu geregelt. Per 1. Januar 2021 treten die neuen Bestimmungen in Kraft.
Am 12. Oktober 2020 fand der 17. Tax Talk der OECD in virtueller Form statt. Die Teilnehmenden waren Pascal Saint-Amans, Grace Perez-Navarro, David Bradbury, Åsa Johansson, Achim Pross, Michelle
Harding und Julien Jarrige.
Die Bucher Tax AG hat einen Beitrag in der Schwerpunktausgabe des Zentrums für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht [zsis)] zur schweizweiten Umsetzung der STAF verfasst. Es handelt sich dabei um den Artikel "Übersicht über die Umsetzung der STAF auf Bundesebene und in den Kantonen".
Als Folge der Coronakrise ist das traditionelle Arbeitsmodell mit der strikten Trennung von Wohn- und Arbeitsort stark unter Druck geraten und sogar der Bundesrat propagiert die neue Arbeitsform unter dem Begriff «Home Office».
Am 22. Juli 2020 fand der 16. Tax Talk der OECD statt, erneut in Form einer Videokonferenz aufgrund der anhaltenden Coronakrise. Teilnehmer des Webinars waren Pascal Saint-Amans, Grace Perrez-Navarro, Achim Pross, David Bradbury, Asa Johansson und Ben Dickinson.
Ein Dauerbrenner bei steuerrechtlichen Streitigkeiten zwischen den Kantonen betrifft die Frage der persönlichen Zugehörigkeit zu einem Kanton, also die Frage nach dem Ort der unbeschränkten Steuerpflicht.
Wir verfolgen für Sie die aktuellen internationalen Entwicklungen in der Steuerwelt. Der Fokus liegt hiebei speziell auf der EU, der OECD, den USA und weiteren internationalen Gremien.
Im wirtschaftlichen Kontext wird unter Compliance ein ethisch korrektes, vorschriftsgemässes und regelrechtes Verhalten verstanden. In einer Unternehmung handelt es sich dabei zu einem grossen Teil um IT-Compliance, Customer Compliance, Global Compliance und Tax Compliance.
Am 4. Mai 2020 fand ein ausserplanmässiger Tax Talk der OECD statt. Anstatt eines regulären Meetings wurde der Talk via Webcast durchgeführt. Die via Videochat zugeschalteten Teilnehmer waren Pascal Saint-Amans, Achim Pross, Bert Brys, Sarah Perret, Kurt Van Dender, Sophie Chatel, Zayda Manatta und Ben Dickinson.
Im Urteil 2C_812/2018 vom 20. August 2019 geht es um ein Ehepaar, welches als selbständig-erwerbende Landwirte tätig ist. Sie sind einer von sieben Genossenschaftern der Milchgenossenschaft U. Die Genossenschaft verfügt weder über ein Grundkapital noch Anteilsscheine.
Bei Steuern und in den Sozialwerken werden Ehepaare und Einzelpersonen in vielen Punkten unterschiedlich behandelt, was rein rechnerisch fast ausschliesslich zu Lasten der Ehepaare geht. Mit der Zusammenrechnung der ehelichen Einkommen leiden Ehepaare als Folge der steuerlichen Progression unter der sogenannten «Heiratsstrafe».
Der neue Steuerkalkulator der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ist online. Dieser ermöglicht bereits vor Einreichung der Steuererklärung eine qualitative Schätzung über die Belastung durch die Steuern im aktuellen Jahr. Zudem kann durch Steuerbelastungsstatistiken der ideale Standort für individuelle Bedürfnisse ermittelt werden.
Ende Januar 2020 haben Pascal Saint-Amans, Director des OECD Centre for Tax Policy and Administration, Grace Perez-Navarro, Deputy Director des OECD Centre for Tax Policy and Administration, Matt Andrew, Head of Tax Treaty, Transfer Pricing and Financial Transaction Division, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit und Achim Pross, Head of International Co-Operation and Tax Administration Division mit einem neuen Tax Talk über die Fortschritte des BEPS Projektes informiert.
Die aktuelle COVID-19 Pandemie wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus. Im Rahmen der Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Auswirkungen, haben der Bundesrat und die Kantone verschiedenste Massnahmen zur grösstmöglichen Abschwächung des wirtschaftlichen Schadens beschlossen.
Am 17. Januar 2020 wurde der internationale Vergleich der Steuersätze und Steuerquoten von verschiedenen OECD-Ländern 2019 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht.
Am 13. Juni 2019 hat das schweizerische Parlament die Erhöhung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdbetreuungskosten beschlossen.
Am 9. Oktober 2019 läuteten Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration, Richard Collier, Tax Treaty, Transfer Pricing and Financial Transactions Division, Achim Pross, Head of International Co-Operation, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit und Asa Johansson, Head of Structural Policies Surveillance Division, Economics Department, den 13. Tax Talk ein.
Der Verwaltungsrat ist das Aufsichts- und strategische Steuerungsorgan einer Unternehmung. Er hat darauf zu achten, dass die Rahmenbedingungen so ausgestaltet sind, dass die operative Führungsebene ihre Aufgabe bestmöglich erfüllen kann und das Unternehmen erfolgreich ist.
Das Schweizer Volk hat im Mai 2019 die neue Unternehmungsreform STAF gutgeheissen und der Bund und die Kantone haben die neuen Regelungen auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.
Mit Urteil BGer 2C_848/2018 vom 22. August 2019 hat die Steuerverwaltung des Kantons Schwyz im Zusammenhang mit der Errichtung sowie Veräusserung von Stockwerkeigentumseinheiten 20 Veranlagungsverfügungen für einen Grundstückgewinn von gesamthaft CHF 1'975'342 gegenüber der Immobilien AG (Beschwerdeführer) erlassen.
A. erwarb im Jahr 2007 als 19-Jähriger ein Grundstück, welches er ohne Eigenmittel durch ein Darlehen von seiner Mutter (Fr. 250'000.--) und einer Hypothek von (Fr. 670'000.--) finanzierte. Weiter wurde ein weitestgehend fremdfinanzierter Umbau der Dachwohnung, welcher aufgrund der eigenen Bedürfnisse des A. erfolgte, vorgenommen.
Wir verfolgen für Sie die Entwicklungen und Reaktionen in den einzelnen Kantonen auf die Steuervorlage 17 (SV17) / STAF.
Referat zum Thema «Steuerplanung beim Jahresabschluss» im Rahmen einer Weiterbildung angeboten von der Schweizerischen Treuhänder Schule (STS). Die PowerPoint-Präsentation über die Beachtung von Steuern finden Sie hier.
Ab dem 18. Lebensjahr wird man in der Schweiz AHV-pflichtig. Viele wissen nicht: dies ist auch bereits der Zeitpunkt, ab welchem man in die Säule 3a einzahlen darf.
Die Revision des Energiegesetzes im Rahmen der Klimastrategie 2050 bringt ein Paket von Massnahmen in den unterschiedlichsten Bereichen mit sich. Auch mit steuerlichen Anreizen soll der Umweltschutzgedanke gefördert werden. Die steuerlich abzugsfähigen Investitionskosten in Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen werden per 1. Januar 2020 erheblich erweitert und schaffen somit Spielraum für die Steuerplanung.
Jedes Jahr beim Erledigen der Steuererklärung stellt sich dieselbe Frage: Gehört nun das schöne Silberbesteck in den Hausrat oder muss es als Vermögenswert versteuert werden? Die Antwort ist nicht ganz einfach und kann von Kanton zu Kanton variieren.
Seit dem 1. Januar 2019 ist eine neue Regelung zur Verwirkung des Rückerstattungsanspruchs nach Art. 23 VStG in Kraft. Sofern der Rückerstattungsanspruch noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist, findet das neue Recht auf sämtliche Ansprüche Anwendung, die seit dem 1. Januar 2014 entstanden sind (Art. 70d VStG).
Gewinner und Gewinnerinnen von Geldspielen haben doppelten Grund zum Jubeln. Nicht nur, dass sie durch keinen oder einen verschwindend kleinen Beitrag eine große Geldsumme gewonnen haben, sondern die Glückspilze dürfen ihren Gewinn sogleich auch (fast) ohne Ablieferung von Einkommens- und Verrechnungssteuern auf die Bank tragen. Per 1. Januar 2019 wurden die Steuerregeln für Geldspielgewinne abgeändert.
Viele Schweizer wie auch ausländische multinationale Konzerne mit starker Geschäftspräsenz in der Schweiz sind von den Veränderungen im Schweizer Steuersystem durch das neue Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung betroffen. Ein wichtiger Teil davon bilden die Bestimmungen für die Einführung einer Patentbox, welche die schweizer Steuerattraktivität stärkt und erhalten soll.
Am 11. Juni 2019 fand der zwölfte OECD Tax Talk statt mit Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration, Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit, Mayra Lucas, Senior Advisor Tax Treaties & Transfer Pricing Division, und David Bradbury Head of Tax Policy and Statistics Division.
Bucher Tax war am 25. April 2019 zu Gast beim «Tax Snack», präsentiert vom «Zentrum für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht» (zsis). Seht euch auf ihrer Plattform unser Video über die STAF-Vorlage an. Viel Vergnügen!
Fast jede wirtschaftliche Entscheidung bei einer Privatperson oder einer Unternehmung hat steuerliche Auswirkungen. Auf der anderen Seite verzichtet das Steuerrecht darauf, eine Regelung für einzelne Sachverhalte festzulegen. Das Steuerrecht ist offen und flexibel ausgestaltet, damit es für möglichst viele wirtschaftliche Sachverhalte anwendbar ist.
«Die (längst überfällige) Abschaffung der Heiratsstrafe»- seit der Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 ist dieser Ausdruck allseits bekannt. Dessen Popularität hat seit der verlorenen Abstimmung keinen Einbruch erlitten und ist insbesondere seit dem 10. April 2019 wieder in aller Munde.
Leben und arbeiten in der Schweiz ist bei ausländischen Personen begehrt. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen die Betroffenen viele amtliche Hürden bewältigen. Die Schweiz hat ein engmaschiges Netz, welches den Zugang von ausländischen Personen in die Schweiz regelt und kontrolliert.
Leben und arbeiten in der Schweiz ist bei ausländischen Personen begehrt. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen die Betroffenen viele amtliche Hürden bewältigen. Die Schweiz hat ein engmaschiges Netz, welches den Zugang von ausländischen Personen in die Schweiz regelt und kontrolliert.
In den letzten Jahren wurde der Austausch von steuerlichen Informationen durch den Ausbau von bestehenden und der Schaffung von neuen Instrumenten massiv verstärkt. Das Ziel der internationalen Staatengemeinschaft ist die Verhinderung von Steuervorteilen in Folge bewusster Verheimlichung von Steuerdaten des einen Staaten gegenüber dem anderen Staat durch den Steuerpflichtigen.
Am 29. Januar 2019 fand das erste Webinar im neuen Jahr 2019 statt mit Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration, Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit, Sandra Knaepen, Head of Mutual Agreement Procedure Unit, und Anne Moore und Tibor Hanappi von der Tax Policy and Statistics Division.
Am 25. Januar 2019 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den jährlichen statistischen Vergleich «Steuerbelastung im internationalen Vergleich. Steuersätze und Steuerquoten in verschiedenen OECD-Ländern» veröffentlicht.
Auf die spontane Frage, was Sie von Steuerberatern erwarten, antworten die meisten Leute wahrscheinlich – dass die beratende Person hilft, dass so wenig Steuern wie möglich bezahlt werden müssen. Die Antwort ist nachvollziehbar und man möchte meinen, auch logisch. Stimmt sie aber auch oder steckt hinter der Steuerberatung nicht noch mehr?
Im Rahmen der Globalisierung der Wirtschaft ist die Zahl und die Bedeutung grenzüberschreitend tätiger Unternehmen in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. Diese Entwicklung wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen und unterliegt einem ständigen Wandel. Neben den Grossunternehmen sind zunehmend auch KMU Betriebe international tätig.
Bei Befragungen von Finanzverantwortlichen in den Unternehmen über die wichtigsten Risiken und Gefahren im Finanzbereich ist das Thema «Steuern» in den letzten Jahren immer weiter nach vorn gerückt und nimmt heute auf der Risikoskala eine Spitzenposition ein.
Am 16. Oktober 2018 hat sich Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration, zusammen mit Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration, Jeffrey van Hove, Senior Tax Advisor, Tax Treaty, Transfer Pricing and Financial Transaction Division, Melissa Dejong, Head of Harmful Tax Practices & Tax and Crime Units, und Félicie Bonnet, Advisor Mutual Agreement Procedures Unit, nach sechs Monaten Funkstille wieder in einem Webinar zurückgemeldet.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts – ein altes Thema ist plötzlich wieder in aller Munde. Seit Jahren beschäftigt diese Idee die steuerpolitische Diskussion ohne wirkliche Fortschritte erzielt zu haben. Die Chance, dass das Relikt aus dem 2. Weltkrieg abgeschafft wird, ist zum Greifen nah. Nachfolgend zeigen wir Ihnen die Entwicklung und Folgen dieser Systemänderung auf.
Im März 2018, sowie im Juni 2018 hat das Bundesgericht zwei Entscheide betreffend die Steuerhoheit, respektive der Bestimmung des Steuerwohnsitz im interkantonalen Vergleich gefällt und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.
Am 22. August 2018 hat der Bundesrat die Botschaft zum BEPS-Übereinkommen verabschiedet. Doch was ist das BEPS-Projekt eigentlich genau? Im vorliegenden Artikel werden die 15 BEPS-Aktionspunkte erklärt.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Steuerbelastung in den Kantonen und Gemeinden für das Jahr 2017 berechnet und bekanntgegeben.
A mit Wohnsitz im Kanton Zürich begeht jeden Morgen den Arbeitsweg mit einer kurzen Fahrradfahrt von 8 Minuten bis zum örtlichen Bahnhof, um sodann den öffentlichen Verkehr bis zum Zielbahnhof zu benützen. Gesamthaft dauert der Arbeitsweg rund 35 Minuten. Trotz Verwendung eines Fahrrades wäre es dem Beschwerdeführer A auch möglich den Bus zu benützen oder gar zum Bahnhof zu spazieren.
Beschwerdeführer A, wohnhaft mit Ehefrau B im Kanton Freiburg, ist Vater des nicht gemeinsamen Sohnes E. Dieser wurde im September 1990 ge-boren. Im Jahre 2003 verpflichtete sich A in einem Unterhaltsvertrag monatlich einen Beitrag von Fr. 15‘000 zugunsten von E zu bezahlen bis dieser das 18. Altersjahr vollendet oder eine ordentliche Ausbildung abgeschlossen hatte.
Die Scheidung oder Trennung von Ehepaaren ist ein emotionales und spannungsgeladenes Thema. Konflikte und Uneinigkeiten sind ständige Begleiter, sei es bezüglich des Sorgerechts, den Unterhaltszahlungen für die Kinder oder der Aufteilung der gemeinsamen Vermögenswerte. Doch auch die steuerlichen Folgen einer Scheidung sollten nicht vernachlässigt und so früh wie möglich angegangen werden.
Das Ehepaar A.C. und B.C. hatte in der Steuerperiode 2013 steuerrechtlich relevantes Domizil in der Zürcher Gemeinde U. Zu Beginn desselben Jahres schlossen sie einen Vertrag betreffend eine noch zu überbauende Stockwerkeigentumsliegenschaft mit der E. AG und V. AG in der Gemeinde W. des Kantons Aargau.
Beschwerdeführerin A. verkaufte am 1. April 2008 eine von ihr selbst bewohnte Liegenschaft im Kanton Bern mit einem Gewinn von CHF 5‘733‘539. Die Besteuerung wurde jedoch aufgrund eines Erwerbes einer selbstgenutzten Ersatzliegenschaft im Kanton Genf aufgeschoben. Sodann verkaufte sie auch diese Ersatzliegenschaft im Juni 2010 und erwarb infolge kein neues Objekt.
Am 11. April 2018 beschloss der Bundesrat, das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung auf Erwerbseinkommen, sowie die dazugehörenden Verordnungsänderungen per 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Die lange Wartedauer erklärt sich vor allem damit, dass die Kantone und die betroffenen Wirtschaftssektoren genügend Zeit erhalten sollen, sich auf die Änderungen einstellen zu können.
Die Digitalisierung der Wirtschaft bildet heute unbestrittenermaßen eine neue Herausforderung für die internationale Steuergemeinschaft. Im Rahmen des BEPS Projektes der OECD wurden im Zwischenbericht vom 16. März 2018 verschiedenste Lösungsvorschläge und die jeweiligen Staatenpositionen beleuchtet.
Seit dem 1. Januar 2019 ist der neue Art. 23 VStG in Kraft, welcher die Voraussetzungen für den Rückerstattungsanspruch der Verrechnungssteuer grundlegend verändert hat. Für Verrechnungssteuerforderungen, welche vor dem 1. Januar 2014 entstanden sind, gilt aber noch das alte Recht bzw. die alte Rechtsprechung (siehe 2C_397/2017 vom 9. Mai 2019), welche im Folgenden erläutert wird.
A. (Beschwerdeführer) deklarierte in seiner Steuererklärung 2012 den Betrag von 14'677.45 Fr. als steuerbare Dividende aus seiner Beteiligung an der X. AG mit Sitz in Deutschland. Er deklarierte hingegen nicht die von der X. AG am 14. Mai 2012 und am 8. November 2012 an ihn ausgeschütteten Dividenden, welche aus dem steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft ausgeschüttet wurden.
Kryptowährungen wie Bitcoin, Etherum oder Ripple sind heute für jedermann ein Begriff. Wie das Ganze funktioniert, ist für viele mitunter schwer zu verstehen, ganz zu schweigen von den steuerlichen Implikationen beim Besitz und bei der Verwendung der neuen Trend-Währungen.
US-Präsident Donald Trump hat seine bereits im Wahlkampf angekündigte Steuerreform durchgesetzt. Am 22. Dezember 2017, unterzeichnete er die Gesetzesvorlage mit Namen «Tax Cuts and Jobs Act», welche innerhalb kürzester Zeit durch den Senat und das Repräsentantenhaus geboxt wurde. Und so trat die seit 1986 grösste US-Steuerreform am 1. Januar 2018 in Kraft.
Am 19. Januar 2018 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den jährlichen statistischen Vergleich «Steuerbelastung im internationalen Vergleich. Steuersätze und Steuerquoten in verschiedenen OECD-Ländern» veröffentlicht.
Am 15. Dezember 2017 hat sich Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration zusammen mit Michelle Harding, Head of Tax Data and Statistics Analysis Unit, David Bradbury, Head of Tax Policy and Statistics, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit, John Peterson, Head of Aggressive Tax Planning Unit, und Sandra Knaepen, Head of Mutual Agreement Procedures Unit, noch einmal vor Weihnachten und Neujahr in einem Webinar zurückgemeldet.
Der Austausch der länderbezogenen Berichte (CbC-Reporting) wurde im Rahmen des Aktionspunktes 13 des OECD BEPS Projektes als Mindeststandard ausgestaltet. Die Schweiz hat sich dazu verpflichtet, diesen ab dem 1. Januar 2018 umzusetzen. Doch im BEPS Aktionspunkt 13 gibt es auch noch andere Standards, welche Schweizer Unternehmen nicht unterschätzen sollten - das Master und das Local File.
Der Schweizerische Verband für Pferdesport beantragte für die Staats- und die direkte Bundessteuer der Perioden 2002 bis 2009 eine Steuerbefreiung wegen Verfolgung öffentlicher Zwecke (Art. 56 lit. g DBG). Die Steuerverwaltung des Kantons Bern verweigerte diese Befreiung und auch im Einspracheverfahren wich sie nicht von diesem Entscheid ab.
Die A. AG (inzwischen in Liquidation) verlegte per 2. Juli 2009 ihren statutarischen Sitz vom Kanton Luzern in den Kanton Zug, wobei eine Betriebsstätte in U., Kanton Luzern, verblieb. Für die Steuerperiode vom 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2010 deklarierte die A. AG in Liquidation gegenüber dem Kanton Zug einen steuerbaren Reingewinn von 26'395 Fr., wies die Steuerverwaltung jedoch nicht auf die Betriebsstätte im Kanton Luzern hin.
Am 17. Oktober 2017 hat sich Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration zusammen mit Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration, Giorgia Maffini, Deputy Head of Tax Policy and Statistics Division, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit, und Caroline Malcom, Senior Advisor to Director and Deputy Director, nach dem Sommer in einem weiteren Webinar zurückgemeldet.
Die Steuervorlage 17 / STAF wird dem Volk am 19. Mai 2019 zur Abstimmung vorgelegt und die Gewinnsteuersenkung ist, wie schon bei der USR III, ein fester Bestandteil der neuen Steuerreform.
Der Beschwerdeführer X. lebte mehrere Jahre in einem Konkubinat. Im Rahmen dieses Konkubinats kaufte das Paar ein Grundstück und finanzierte den Kauf je zur Hälfte. Am 13. Mai 1998 wurde der Konkubinatspartnerin von X. durch notarielle Bescheinigung das Eigentum am Grundstück übertragen und X. erhielt ein Nutzniessungsrecht an «seiner» Hälfte des Grundstücks.
A.A. ist das einzige Verwaltungsratsmitglied der B.AG mit Sitz in U. Am 16. März 2005 wurde er mit seiner damaligen Ehefrau für die Kantons- und Gemeindesteuern 2003 mit einem steuerbaren Einkommen von 65'000 Fr. und einem steuerbaren Vermögen von 0 Fr. sowie für die direkte Bundessteuer 2003 mit einem steuerbaren Einkommen von 59'400 Fr. nach pflichtgemässem Ermessen veranlagt.
Die C. GmbH, Linz (Österreich) ersuchte im März 2009 die Steuerverwaltung des Kantons Wallis darum, die Post für ihre Mandantin (nachfolgend Steuerpflichtige) in Zukunft ihr direkt nach Linz (Österreich) zuzustellen, was die Steuerverwaltung des Kantons Wallis in der Folge auch tat.
Am 15. Februar 2017 trat die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (VStG) in Kraft, welche eine Neuregelung der Verzugszinsen beim Meldeverfahren mit sich brachte.
Aktuelle Entwicklungen zum Automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA), dem spontanen Informationsaustausch (SIA) und dem Austausch länderbezogener Berichte (CbCR).
A. deklarierte als Inhaber einer Einzelfirma für die Steuerperiode 2008 bei der Staats- und Gemeindesteuer, bzw. der direkten Bundessteuer im Wertschriftenverzeichnis insgesamt ca. 50 Darlehen mit einer Gesamtdarlehenssumme von über 30 Mio. Fr. und machte Abschreibungen in der Höhe von 690'063.05 Fr. geltend.
Am 26. Juni 2017 hat sich Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration zusammen mit Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration, Maikel Evers, Advisor, Tax Treaties, Melinda Brown und Mayra Lucas, Advisors, Transfer Pricing, sowie Monica Bhatia, Head of Global Forum Secretariat noch einmal in einem Webinar zu Wort gemeldet.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Steuerbelastung in den Kantonen und Gemeinden für das Jahr 2016 berechnet und bekanntgegeben.
Die Beschwerdeführer A.A. und B.A. waren während der Steuerperiode 2008 Eigentümer von mehreren Liegenschaften.
Das Bundesgericht hat im ersten Leitfall (Zürcher Fall) dem Beschwerdeführer, Eigentümer einer Liegenschaft, den Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung bei Hypothekenauflösung gewährt.
Am 28. März 2017 hat Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration zusammen mit Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration. Gita Kothari, Senior Legal Advisor, Legal Directorate, Jefferson Vandervolk, Head of Tax Treaty & Transfer Pricing & Financial Transaction Division, Giorgia Maffini, Deputy Head of Tax Policy and Statistics und Piet Battiau, Head of Consumption Taxes Unit in einem Webinar erneut über internationale Steuerentwicklungen und Fortschritte beim BEPS Projekt informiert.
Eine in Zürich ansässige Immobiliengesellschaft (nachfolgend X AG) verkaufte im Juni 2013 ein Grundstück zum Preis von 32'500'000.- an die Z AG. Kurz darauf stellt die X AG bei der Steuerbehörde ZH einen Antrag auf Aufschub der Grundstückgewinnsteuer aufgrund einer Ersatzbeschaffung.
Für die Finanzierung einer vorzeitigen Pensionierung hat sich ein unselbständig Erwerbender (nachfolgend Steuerpflichtige) im Jahre 2006 zusätzlich in eine Vorsorgestiftung eingekauft.
Der Steuerpflichtige X, geboren im Jahre 1959, ist am 30. September 2012 nach Israel ausgewandert, mit der Absicht sich dort niederzulassen. Zuvor lebte und arbeitete X in der Schweiz und zahlte regelmässig obligatorische Beiträge in eine Vorsorgestiftung.
Die Besteuerung nach dem Aufwand bildet ein wichtiges Instrument der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb für natürliche Personen.
Im Dezember 2016 hat Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration mit Achim Pross, Head of International Cooperation and Tax Administration, Gita Kothari, Senior Legal Advisor, Legal Directorate, Maikel Evers, Advisor, Centre for Tax Policy and Administration und Giorgia Maffini, Deputy Head of Tax Policy and Statistics in einem Webinar erneut über internationalen Entwicklungen betreffend Steuern und Fortschritte beim BEPS Projekt informiert.
Die im Kanton Zug ansässige X AG nahm in den Geschäftsjahren 1993 und 1995 eine erfolgswirksame Berichtigung des Buchwerts ihrer Beteiligung an der Y AG von gesamthaft CHF 45 Mio vor.
Im September 2016 hat Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration zusammen mit Jesse Eggert, Senior Advisor on the Base Erosion and Profit Shifting Project, David Bradbury, damaliger Head of Tax Policy and Statistics Division und Sarah Perret, Tax Economist in the Tax Policy and Statistics Division in einem Webinar erneut über die internationale Tax Policy Agenda und nationale Entwicklungen bei der Gesetzgebung betreffend Steuern informiert.
Im Juli 2016 haben Pascal Saint-Amans, Mayra Lucas, Melinda Brown und Achim Pross erneut ein Webinar über die aktuelle Entwicklung des BEPS-Projektes (Steuern in einer digitalisierten Wirtschaft) durchgeführt. Dabei wurden die neusten Arbeiten zu einzelnen Aktionspunkten näher erläutert.
Der Begriff der «Pauschalbesteuerung» wird für ein Besteuerungssystem verwendet, welches für ausländische natürliche Personen die Möglichkeit schafft, die Steuerpflicht in der Schweiz ausserhalb des ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuersystems zu entrichten.
Die Europäische Kommission hat mit Entscheid vom 11. November 2009 einer schweizerischen AG eine Busse in der Höhe von 348'000 Euro auferlegt. Das Bundesgericht hatte darüber zu entscheiden, ob diese Busse in der Schweiz von den Steuern abgezogen werden kann oder nicht.
Der Begriff der «Pauschalbesteuerung» wird für ein Besteuerungssystem verwendet, welches für ausländische natürliche Personen die Möglichkeit schafft, die Steuerpflicht in der Schweiz ausserhalb des ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuersystems zu entrichten.
Am 4. März 2021 fand der 18. Tax Talk der OECD statt. Zu den Teilnehmern gehörten Pascal Saint-Amans, David Bradbury, Stewart Brant, Sophie Chatel, Grace Perez-Navarro, Sarah Perret und Achim Pross. Die Agenda umfasste insb. ein Update zu den allgemeinen Entwicklungen rund um das Thema der Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft (BEPS 2.0).
Die weltweit bekannteste und mit Abstand am meisten kapitalisierte Kryptowährung Bitcoin (Stand Ende Mai: USD 760 Milliarden) hat seit Erreichen eines neuen All-Time-Highs von USD 65’000 Mitte April zeitweise um fast die Hälfte seines Wertes eingebüsst.
Das Bundesgericht hat im Dezember 2020 einen wegweisenden Entscheid im Bereich der Anrechnung von nicht-rückforderbaren ausländischen Quellensteuern bei natürlichen Personen gefällt.
Das Bundesgericht (BGer) hat am 20. Oktober 2020 (2C_316/2020) einen Entscheid hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Pauschalspesen im ausserreglementarischen Bereich getroffen. Dabei wurde erstmals ausführlich dargestellt, ab wann Pauschalspesen auf Stufe der Gesellschaft geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellen.
Abhängig vom Anschaffungswert werden Geschäftsfahrzeuge für Steuerzwecke entweder als «Geschäftsfahrzeuge der Normalklasse» oder als «Geschäftsfahrzeuge der Luxusklasse» behandelt. Was diese Unterscheidung für steuerliche Konsequenzen haben kann, zeigt der nachfolgende Blogbeitrag.
Die Abgabe von Aktien an Mitarbeitende (als Lohnbestandteil) ist bei Unternehmen weit verbreitet und oftmals ein wichtiger Teil der Lohngestaltung. Durch die Ausgabe von Mitarbeiterbeteiligungsplänen möchte das Unternehmen die Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden fördern und die Verbundenheit der Mitarbeitenden zum Unternehmen stärken.
LU, NW, OW, UR, SZ und ZG
Die Corona-Pandemie bewirkt, zumindest vorübergehend, tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen. Aus steuerrechtlicher Sicht ist insbesondere das veränderte Arbeitsverhalten von Bedeutung. So hat das «Homeoffice» einen regelrechten Schub erhalten.
Der vorliegende Beitrag beleuchtet vor allem die Auswirkungen des «Homeoffice» auf den Berufskostenabzug in der Steuerperiode 2020 unter besonderer Beachtung der Zentralschweizer Kantone.
Untenstehend finden Sie eine kurze Übersicht zu den ordentlichen Fristen in einigen Kantonen zur Einreichung der Steuererklärung 2020.
Die jeweiligen Links führen Sie direkt zu den Websites der Steuerämter, wo Sie in den allermeisten Fällen unkompliziert Fristerstreckungsgesuche erfassen können.
Gewinnausschüttungen und geldwerte Vorteile einer schweizerischen Kapitalgesellschaft unterliegen grundsätzlich der schweizerischen Verrechnungssteuer von 35%. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, ist aber eine Rückerstattung der Verrechnungssteuer im internationalen Verhältnis aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) möglich.
Beim Erwerb eines Eigenheims sind Hypotheken wichtige Finanzierungselemente. Dabei existieren unterschiedliche Hypothekarmodelle. Eines davon ist die Festhypothek mit einem festen Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit. Mit der Festhypothek kann der Kreditnehmer sich vor steigenden Zinsen schützen, jedoch nicht von sinkenden Zinsen profitieren.
Werden Darlehen von Schweizer Gesellschaften an ihre Aktionäre oder andere nahestehenden Personen (Aktivdarlehen) nicht hinreichend verzinst, so stellt dies im Umfang der zu tiefen Verzinsung eine der Verrechnungssteuer unterliegende geldwerte Leistung sowie eine für Gewinnsteuerzwecke aufzurechnende Gewinnvorwegnahme dar.
Für viele Grundeigentümer ist die steuerliche Handhabung des steuerbaren Eigengebrauch (besser bekannt als Eigenmietwert) eine lästige Angelegenheit und bildet Gegenstand von vielen öffentlichen Diskussionen und politischen Vorstössen. Der vorliegende Artikel geht nicht grundsätzlich auf das Thema ein, sondern beleuchtet Sonderfragen zur Besteuerung des Eigenmietwertes, welche immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den Steuerbehörden führen.
Im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen an Dritte stellt sich regelmässig die Grundsatzfrage, wie die Transaktion aus rechtlicher und auch aus steuerlicher Sicht ausgestaltet werden soll. Bei dieser Frage stehen zwei grundsätzliche Konzepte zur Auswahl – der «Asset» oder der «Share»- Deal. Nachstehend stellen wir die zivil- und steuerrechtlichen Chancen und Herausforderungen dieser zwei Varianten kurz vor.
Urteil des Bundesgerichts 2C_891/2017 vom 21. August 2019: Am 30. Juni 2015 verkauften A. und B. die von ihnen am 12. Juni 2006 für CHF 1'011'000 erworbene Liegenschaft, eine 4.5-Zimmer-Maisonettwohnung in der Gemeinde C., zum Preis von CHF 1'420'000.
Mit dem Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens vom 16. Dezember 2016 wurde das System der Quellenbesteuerung in der Schweiz umfassend neu geregelt. Per 1. Januar 2021 treten die neuen Bestimmungen in Kraft.
Am 12. Oktober 2020 fand der 17. Tax Talk der OECD in virtueller Form statt. Die Teilnehmenden waren Pascal Saint-Amans, Grace Perez-Navarro, David Bradbury, Åsa Johansson, Achim Pross, Michelle
Harding und Julien Jarrige.
Die Bucher Tax AG hat einen Beitrag in der Schwerpunktausgabe des Zentrums für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht [zsis)] zur schweizweiten Umsetzung der STAF verfasst. Es handelt sich dabei um den Artikel "Übersicht über die Umsetzung der STAF auf Bundesebene und in den Kantonen".
Als Folge der Coronakrise ist das traditionelle Arbeitsmodell mit der strikten Trennung von Wohn- und Arbeitsort stark unter Druck geraten und sogar der Bundesrat propagiert die neue Arbeitsform unter dem Begriff «Home Office».
Am 22. Juli 2020 fand der 16. Tax Talk der OECD statt, erneut in Form einer Videokonferenz aufgrund der anhaltenden Coronakrise. Teilnehmer des Webinars waren Pascal Saint-Amans, Grace Perrez-Navarro, Achim Pross, David Bradbury, Asa Johansson und Ben Dickinson.
Ein Dauerbrenner bei steuerrechtlichen Streitigkeiten zwischen den Kantonen betrifft die Frage der persönlichen Zugehörigkeit zu einem Kanton, also die Frage nach dem Ort der unbeschränkten Steuerpflicht.
Wir verfolgen für Sie die aktuellen internationalen Entwicklungen in der Steuerwelt. Der Fokus liegt hiebei speziell auf der EU, der OECD, den USA und weiteren internationalen Gremien.
Im wirtschaftlichen Kontext wird unter Compliance ein ethisch korrektes, vorschriftsgemässes und regelrechtes Verhalten verstanden. In einer Unternehmung handelt es sich dabei zu einem grossen Teil um IT-Compliance, Customer Compliance, Global Compliance und Tax Compliance.
Am 4. Mai 2020 fand ein ausserplanmässiger Tax Talk der OECD statt. Anstatt eines regulären Meetings wurde der Talk via Webcast durchgeführt. Die via Videochat zugeschalteten Teilnehmer waren Pascal Saint-Amans, Achim Pross, Bert Brys, Sarah Perret, Kurt Van Dender, Sophie Chatel, Zayda Manatta und Ben Dickinson.
Im Urteil 2C_812/2018 vom 20. August 2019 geht es um ein Ehepaar, welches als selbständig-erwerbende Landwirte tätig ist. Sie sind einer von sieben Genossenschaftern der Milchgenossenschaft U. Die Genossenschaft verfügt weder über ein Grundkapital noch Anteilsscheine.
Bei Steuern und in den Sozialwerken werden Ehepaare und Einzelpersonen in vielen Punkten unterschiedlich behandelt, was rein rechnerisch fast ausschliesslich zu Lasten der Ehepaare geht. Mit der Zusammenrechnung der ehelichen Einkommen leiden Ehepaare als Folge der steuerlichen Progression unter der sogenannten «Heiratsstrafe».
Der neue Steuerkalkulator der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ist online. Dieser ermöglicht bereits vor Einreichung der Steuererklärung eine qualitative Schätzung über die Belastung durch die Steuern im aktuellen Jahr. Zudem kann durch Steuerbelastungsstatistiken der ideale Standort für individuelle Bedürfnisse ermittelt werden.
Ende Januar 2020 haben Pascal Saint-Amans, Director des OECD Centre for Tax Policy and Administration, Grace Perez-Navarro, Deputy Director des OECD Centre for Tax Policy and Administration, Matt Andrew, Head of Tax Treaty, Transfer Pricing and Financial Transaction Division, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit und Achim Pross, Head of International Co-Operation and Tax Administration Division mit einem neuen Tax Talk über die Fortschritte des BEPS Projektes informiert.
Die aktuelle COVID-19 Pandemie wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus. Im Rahmen der Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Auswirkungen, haben der Bundesrat und die Kantone verschiedenste Massnahmen zur grösstmöglichen Abschwächung des wirtschaftlichen Schadens beschlossen.
Am 17. Januar 2020 wurde der internationale Vergleich der Steuersätze und Steuerquoten von verschiedenen OECD-Ländern 2019 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht.
Am 13. Juni 2019 hat das schweizerische Parlament die Erhöhung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdbetreuungskosten beschlossen.
Am 9. Oktober 2019 läuteten Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration, Richard Collier, Tax Treaty, Transfer Pricing and Financial Transactions Division, Achim Pross, Head of International Co-Operation, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit und Asa Johansson, Head of Structural Policies Surveillance Division, Economics Department, den 13. Tax Talk ein.
Der Verwaltungsrat ist das Aufsichts- und strategische Steuerungsorgan einer Unternehmung. Er hat darauf zu achten, dass die Rahmenbedingungen so ausgestaltet sind, dass die operative Führungsebene ihre Aufgabe bestmöglich erfüllen kann und das Unternehmen erfolgreich ist.
Das Schweizer Volk hat im Mai 2019 die neue Unternehmungsreform STAF gutgeheissen und der Bund und die Kantone haben die neuen Regelungen auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.
Mit Urteil BGer 2C_848/2018 vom 22. August 2019 hat die Steuerverwaltung des Kantons Schwyz im Zusammenhang mit der Errichtung sowie Veräusserung von Stockwerkeigentumseinheiten 20 Veranlagungsverfügungen für einen Grundstückgewinn von gesamthaft CHF 1'975'342 gegenüber der Immobilien AG (Beschwerdeführer) erlassen.
A. erwarb im Jahr 2007 als 19-Jähriger ein Grundstück, welches er ohne Eigenmittel durch ein Darlehen von seiner Mutter (Fr. 250'000.--) und einer Hypothek von (Fr. 670'000.--) finanzierte. Weiter wurde ein weitestgehend fremdfinanzierter Umbau der Dachwohnung, welcher aufgrund der eigenen Bedürfnisse des A. erfolgte, vorgenommen.
Wir verfolgen für Sie die Entwicklungen und Reaktionen in den einzelnen Kantonen auf die Steuervorlage 17 (SV17) / STAF.
Referat zum Thema «Steuerplanung beim Jahresabschluss» im Rahmen einer Weiterbildung angeboten von der Schweizerischen Treuhänder Schule (STS). Die PowerPoint-Präsentation über die Beachtung von Steuern finden Sie hier.
Ab dem 18. Lebensjahr wird man in der Schweiz AHV-pflichtig. Viele wissen nicht: dies ist auch bereits der Zeitpunkt, ab welchem man in die Säule 3a einzahlen darf.
Die Revision des Energiegesetzes im Rahmen der Klimastrategie 2050 bringt ein Paket von Massnahmen in den unterschiedlichsten Bereichen mit sich. Auch mit steuerlichen Anreizen soll der Umweltschutzgedanke gefördert werden. Die steuerlich abzugsfähigen Investitionskosten in Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen werden per 1. Januar 2020 erheblich erweitert und schaffen somit Spielraum für die Steuerplanung.
Jedes Jahr beim Erledigen der Steuererklärung stellt sich dieselbe Frage: Gehört nun das schöne Silberbesteck in den Hausrat oder muss es als Vermögenswert versteuert werden? Die Antwort ist nicht ganz einfach und kann von Kanton zu Kanton variieren.
Seit dem 1. Januar 2019 ist eine neue Regelung zur Verwirkung des Rückerstattungsanspruchs nach Art. 23 VStG in Kraft. Sofern der Rückerstattungsanspruch noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist, findet das neue Recht auf sämtliche Ansprüche Anwendung, die seit dem 1. Januar 2014 entstanden sind (Art. 70d VStG).
Gewinner und Gewinnerinnen von Geldspielen haben doppelten Grund zum Jubeln. Nicht nur, dass sie durch keinen oder einen verschwindend kleinen Beitrag eine große Geldsumme gewonnen haben, sondern die Glückspilze dürfen ihren Gewinn sogleich auch (fast) ohne Ablieferung von Einkommens- und Verrechnungssteuern auf die Bank tragen. Per 1. Januar 2019 wurden die Steuerregeln für Geldspielgewinne abgeändert.
Viele Schweizer wie auch ausländische multinationale Konzerne mit starker Geschäftspräsenz in der Schweiz sind von den Veränderungen im Schweizer Steuersystem durch das neue Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung betroffen. Ein wichtiger Teil davon bilden die Bestimmungen für die Einführung einer Patentbox, welche die schweizer Steuerattraktivität stärkt und erhalten soll.
Am 11. Juni 2019 fand der zwölfte OECD Tax Talk statt mit Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration, Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit, Mayra Lucas, Senior Advisor Tax Treaties & Transfer Pricing Division, und David Bradbury Head of Tax Policy and Statistics Division.
Bucher Tax war am 25. April 2019 zu Gast beim «Tax Snack», präsentiert vom «Zentrum für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht» (zsis). Seht euch auf ihrer Plattform unser Video über die STAF-Vorlage an. Viel Vergnügen!
Fast jede wirtschaftliche Entscheidung bei einer Privatperson oder einer Unternehmung hat steuerliche Auswirkungen. Auf der anderen Seite verzichtet das Steuerrecht darauf, eine Regelung für einzelne Sachverhalte festzulegen. Das Steuerrecht ist offen und flexibel ausgestaltet, damit es für möglichst viele wirtschaftliche Sachverhalte anwendbar ist.
«Die (längst überfällige) Abschaffung der Heiratsstrafe»- seit der Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 ist dieser Ausdruck allseits bekannt. Dessen Popularität hat seit der verlorenen Abstimmung keinen Einbruch erlitten und ist insbesondere seit dem 10. April 2019 wieder in aller Munde.
Leben und arbeiten in der Schweiz ist bei ausländischen Personen begehrt. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen die Betroffenen viele amtliche Hürden bewältigen. Die Schweiz hat ein engmaschiges Netz, welches den Zugang von ausländischen Personen in die Schweiz regelt und kontrolliert.
Leben und arbeiten in der Schweiz ist bei ausländischen Personen begehrt. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen die Betroffenen viele amtliche Hürden bewältigen. Die Schweiz hat ein engmaschiges Netz, welches den Zugang von ausländischen Personen in die Schweiz regelt und kontrolliert.
In den letzten Jahren wurde der Austausch von steuerlichen Informationen durch den Ausbau von bestehenden und der Schaffung von neuen Instrumenten massiv verstärkt. Das Ziel der internationalen Staatengemeinschaft ist die Verhinderung von Steuervorteilen in Folge bewusster Verheimlichung von Steuerdaten des einen Staaten gegenüber dem anderen Staat durch den Steuerpflichtigen.
Am 29. Januar 2019 fand das erste Webinar im neuen Jahr 2019 statt mit Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration, Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit, Sandra Knaepen, Head of Mutual Agreement Procedure Unit, und Anne Moore und Tibor Hanappi von der Tax Policy and Statistics Division.
Am 25. Januar 2019 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den jährlichen statistischen Vergleich «Steuerbelastung im internationalen Vergleich. Steuersätze und Steuerquoten in verschiedenen OECD-Ländern» veröffentlicht.
Auf die spontane Frage, was Sie von Steuerberatern erwarten, antworten die meisten Leute wahrscheinlich – dass die beratende Person hilft, dass so wenig Steuern wie möglich bezahlt werden müssen. Die Antwort ist nachvollziehbar und man möchte meinen, auch logisch. Stimmt sie aber auch oder steckt hinter der Steuerberatung nicht noch mehr?
Im Rahmen der Globalisierung der Wirtschaft ist die Zahl und die Bedeutung grenzüberschreitend tätiger Unternehmen in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. Diese Entwicklung wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen und unterliegt einem ständigen Wandel. Neben den Grossunternehmen sind zunehmend auch KMU Betriebe international tätig.
Bei Befragungen von Finanzverantwortlichen in den Unternehmen über die wichtigsten Risiken und Gefahren im Finanzbereich ist das Thema «Steuern» in den letzten Jahren immer weiter nach vorn gerückt und nimmt heute auf der Risikoskala eine Spitzenposition ein.
Am 16. Oktober 2018 hat sich Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration, zusammen mit Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration, Jeffrey van Hove, Senior Tax Advisor, Tax Treaty, Transfer Pricing and Financial Transaction Division, Melissa Dejong, Head of Harmful Tax Practices & Tax and Crime Units, und Félicie Bonnet, Advisor Mutual Agreement Procedures Unit, nach sechs Monaten Funkstille wieder in einem Webinar zurückgemeldet.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts – ein altes Thema ist plötzlich wieder in aller Munde. Seit Jahren beschäftigt diese Idee die steuerpolitische Diskussion ohne wirkliche Fortschritte erzielt zu haben. Die Chance, dass das Relikt aus dem 2. Weltkrieg abgeschafft wird, ist zum Greifen nah. Nachfolgend zeigen wir Ihnen die Entwicklung und Folgen dieser Systemänderung auf.
Im März 2018, sowie im Juni 2018 hat das Bundesgericht zwei Entscheide betreffend die Steuerhoheit, respektive der Bestimmung des Steuerwohnsitz im interkantonalen Vergleich gefällt und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.
Am 22. August 2018 hat der Bundesrat die Botschaft zum BEPS-Übereinkommen verabschiedet. Doch was ist das BEPS-Projekt eigentlich genau? Im vorliegenden Artikel werden die 15 BEPS-Aktionspunkte erklärt.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Steuerbelastung in den Kantonen und Gemeinden für das Jahr 2017 berechnet und bekanntgegeben.
A mit Wohnsitz im Kanton Zürich begeht jeden Morgen den Arbeitsweg mit einer kurzen Fahrradfahrt von 8 Minuten bis zum örtlichen Bahnhof, um sodann den öffentlichen Verkehr bis zum Zielbahnhof zu benützen. Gesamthaft dauert der Arbeitsweg rund 35 Minuten. Trotz Verwendung eines Fahrrades wäre es dem Beschwerdeführer A auch möglich den Bus zu benützen oder gar zum Bahnhof zu spazieren.
Beschwerdeführer A, wohnhaft mit Ehefrau B im Kanton Freiburg, ist Vater des nicht gemeinsamen Sohnes E. Dieser wurde im September 1990 ge-boren. Im Jahre 2003 verpflichtete sich A in einem Unterhaltsvertrag monatlich einen Beitrag von Fr. 15‘000 zugunsten von E zu bezahlen bis dieser das 18. Altersjahr vollendet oder eine ordentliche Ausbildung abgeschlossen hatte.
Die Scheidung oder Trennung von Ehepaaren ist ein emotionales und spannungsgeladenes Thema. Konflikte und Uneinigkeiten sind ständige Begleiter, sei es bezüglich des Sorgerechts, den Unterhaltszahlungen für die Kinder oder der Aufteilung der gemeinsamen Vermögenswerte. Doch auch die steuerlichen Folgen einer Scheidung sollten nicht vernachlässigt und so früh wie möglich angegangen werden.
Das Ehepaar A.C. und B.C. hatte in der Steuerperiode 2013 steuerrechtlich relevantes Domizil in der Zürcher Gemeinde U. Zu Beginn desselben Jahres schlossen sie einen Vertrag betreffend eine noch zu überbauende Stockwerkeigentumsliegenschaft mit der E. AG und V. AG in der Gemeinde W. des Kantons Aargau.
Beschwerdeführerin A. verkaufte am 1. April 2008 eine von ihr selbst bewohnte Liegenschaft im Kanton Bern mit einem Gewinn von CHF 5‘733‘539. Die Besteuerung wurde jedoch aufgrund eines Erwerbes einer selbstgenutzten Ersatzliegenschaft im Kanton Genf aufgeschoben. Sodann verkaufte sie auch diese Ersatzliegenschaft im Juni 2010 und erwarb infolge kein neues Objekt.
Am 11. April 2018 beschloss der Bundesrat, das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung auf Erwerbseinkommen, sowie die dazugehörenden Verordnungsänderungen per 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Die lange Wartedauer erklärt sich vor allem damit, dass die Kantone und die betroffenen Wirtschaftssektoren genügend Zeit erhalten sollen, sich auf die Änderungen einstellen zu können.
Die Digitalisierung der Wirtschaft bildet heute unbestrittenermaßen eine neue Herausforderung für die internationale Steuergemeinschaft. Im Rahmen des BEPS Projektes der OECD wurden im Zwischenbericht vom 16. März 2018 verschiedenste Lösungsvorschläge und die jeweiligen Staatenpositionen beleuchtet.
Seit dem 1. Januar 2019 ist der neue Art. 23 VStG in Kraft, welcher die Voraussetzungen für den Rückerstattungsanspruch der Verrechnungssteuer grundlegend verändert hat. Für Verrechnungssteuerforderungen, welche vor dem 1. Januar 2014 entstanden sind, gilt aber noch das alte Recht bzw. die alte Rechtsprechung (siehe 2C_397/2017 vom 9. Mai 2019), welche im Folgenden erläutert wird.
A. (Beschwerdeführer) deklarierte in seiner Steuererklärung 2012 den Betrag von 14'677.45 Fr. als steuerbare Dividende aus seiner Beteiligung an der X. AG mit Sitz in Deutschland. Er deklarierte hingegen nicht die von der X. AG am 14. Mai 2012 und am 8. November 2012 an ihn ausgeschütteten Dividenden, welche aus dem steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft ausgeschüttet wurden.
Kryptowährungen wie Bitcoin, Etherum oder Ripple sind heute für jedermann ein Begriff. Wie das Ganze funktioniert, ist für viele mitunter schwer zu verstehen, ganz zu schweigen von den steuerlichen Implikationen beim Besitz und bei der Verwendung der neuen Trend-Währungen.
US-Präsident Donald Trump hat seine bereits im Wahlkampf angekündigte Steuerreform durchgesetzt. Am 22. Dezember 2017, unterzeichnete er die Gesetzesvorlage mit Namen «Tax Cuts and Jobs Act», welche innerhalb kürzester Zeit durch den Senat und das Repräsentantenhaus geboxt wurde. Und so trat die seit 1986 grösste US-Steuerreform am 1. Januar 2018 in Kraft.
Am 19. Januar 2018 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den jährlichen statistischen Vergleich «Steuerbelastung im internationalen Vergleich. Steuersätze und Steuerquoten in verschiedenen OECD-Ländern» veröffentlicht.
Am 15. Dezember 2017 hat sich Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration zusammen mit Michelle Harding, Head of Tax Data and Statistics Analysis Unit, David Bradbury, Head of Tax Policy and Statistics, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit, John Peterson, Head of Aggressive Tax Planning Unit, und Sandra Knaepen, Head of Mutual Agreement Procedures Unit, noch einmal vor Weihnachten und Neujahr in einem Webinar zurückgemeldet.
Der Austausch der länderbezogenen Berichte (CbC-Reporting) wurde im Rahmen des Aktionspunktes 13 des OECD BEPS Projektes als Mindeststandard ausgestaltet. Die Schweiz hat sich dazu verpflichtet, diesen ab dem 1. Januar 2018 umzusetzen. Doch im BEPS Aktionspunkt 13 gibt es auch noch andere Standards, welche Schweizer Unternehmen nicht unterschätzen sollten - das Master und das Local File.
Der Schweizerische Verband für Pferdesport beantragte für die Staats- und die direkte Bundessteuer der Perioden 2002 bis 2009 eine Steuerbefreiung wegen Verfolgung öffentlicher Zwecke (Art. 56 lit. g DBG). Die Steuerverwaltung des Kantons Bern verweigerte diese Befreiung und auch im Einspracheverfahren wich sie nicht von diesem Entscheid ab.
Die A. AG (inzwischen in Liquidation) verlegte per 2. Juli 2009 ihren statutarischen Sitz vom Kanton Luzern in den Kanton Zug, wobei eine Betriebsstätte in U., Kanton Luzern, verblieb. Für die Steuerperiode vom 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2010 deklarierte die A. AG in Liquidation gegenüber dem Kanton Zug einen steuerbaren Reingewinn von 26'395 Fr., wies die Steuerverwaltung jedoch nicht auf die Betriebsstätte im Kanton Luzern hin.
Am 17. Oktober 2017 hat sich Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration zusammen mit Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration, Giorgia Maffini, Deputy Head of Tax Policy and Statistics Division, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit, und Caroline Malcom, Senior Advisor to Director and Deputy Director, nach dem Sommer in einem weiteren Webinar zurückgemeldet.
Die Steuervorlage 17 / STAF wird dem Volk am 19. Mai 2019 zur Abstimmung vorgelegt und die Gewinnsteuersenkung ist, wie schon bei der USR III, ein fester Bestandteil der neuen Steuerreform.
Der Beschwerdeführer X. lebte mehrere Jahre in einem Konkubinat. Im Rahmen dieses Konkubinats kaufte das Paar ein Grundstück und finanzierte den Kauf je zur Hälfte. Am 13. Mai 1998 wurde der Konkubinatspartnerin von X. durch notarielle Bescheinigung das Eigentum am Grundstück übertragen und X. erhielt ein Nutzniessungsrecht an «seiner» Hälfte des Grundstücks.
A.A. ist das einzige Verwaltungsratsmitglied der B.AG mit Sitz in U. Am 16. März 2005 wurde er mit seiner damaligen Ehefrau für die Kantons- und Gemeindesteuern 2003 mit einem steuerbaren Einkommen von 65'000 Fr. und einem steuerbaren Vermögen von 0 Fr. sowie für die direkte Bundessteuer 2003 mit einem steuerbaren Einkommen von 59'400 Fr. nach pflichtgemässem Ermessen veranlagt.
Die C. GmbH, Linz (Österreich) ersuchte im März 2009 die Steuerverwaltung des Kantons Wallis darum, die Post für ihre Mandantin (nachfolgend Steuerpflichtige) in Zukunft ihr direkt nach Linz (Österreich) zuzustellen, was die Steuerverwaltung des Kantons Wallis in der Folge auch tat.
Am 15. Februar 2017 trat die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (VStG) in Kraft, welche eine Neuregelung der Verzugszinsen beim Meldeverfahren mit sich brachte.
Aktuelle Entwicklungen zum Automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA), dem spontanen Informationsaustausch (SIA) und dem Austausch länderbezogener Berichte (CbCR).
A. deklarierte als Inhaber einer Einzelfirma für die Steuerperiode 2008 bei der Staats- und Gemeindesteuer, bzw. der direkten Bundessteuer im Wertschriftenverzeichnis insgesamt ca. 50 Darlehen mit einer Gesamtdarlehenssumme von über 30 Mio. Fr. und machte Abschreibungen in der Höhe von 690'063.05 Fr. geltend.
Am 26. Juni 2017 hat sich Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration zusammen mit Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration, Maikel Evers, Advisor, Tax Treaties, Melinda Brown und Mayra Lucas, Advisors, Transfer Pricing, sowie Monica Bhatia, Head of Global Forum Secretariat noch einmal in einem Webinar zu Wort gemeldet.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Steuerbelastung in den Kantonen und Gemeinden für das Jahr 2016 berechnet und bekanntgegeben.
Die Beschwerdeführer A.A. und B.A. waren während der Steuerperiode 2008 Eigentümer von mehreren Liegenschaften.
Das Bundesgericht hat im ersten Leitfall (Zürcher Fall) dem Beschwerdeführer, Eigentümer einer Liegenschaft, den Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung bei Hypothekenauflösung gewährt.
Am 28. März 2017 hat Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration zusammen mit Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration. Gita Kothari, Senior Legal Advisor, Legal Directorate, Jefferson Vandervolk, Head of Tax Treaty & Transfer Pricing & Financial Transaction Division, Giorgia Maffini, Deputy Head of Tax Policy and Statistics und Piet Battiau, Head of Consumption Taxes Unit in einem Webinar erneut über internationale Steuerentwicklungen und Fortschritte beim BEPS Projekt informiert.
Eine in Zürich ansässige Immobiliengesellschaft (nachfolgend X AG) verkaufte im Juni 2013 ein Grundstück zum Preis von 32'500'000.- an die Z AG. Kurz darauf stellt die X AG bei der Steuerbehörde ZH einen Antrag auf Aufschub der Grundstückgewinnsteuer aufgrund einer Ersatzbeschaffung.
Für die Finanzierung einer vorzeitigen Pensionierung hat sich ein unselbständig Erwerbender (nachfolgend Steuerpflichtige) im Jahre 2006 zusätzlich in eine Vorsorgestiftung eingekauft.
Der Steuerpflichtige X, geboren im Jahre 1959, ist am 30. September 2012 nach Israel ausgewandert, mit der Absicht sich dort niederzulassen. Zuvor lebte und arbeitete X in der Schweiz und zahlte regelmässig obligatorische Beiträge in eine Vorsorgestiftung.
Die Besteuerung nach dem Aufwand bildet ein wichtiges Instrument der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb für natürliche Personen.
Im Dezember 2016 hat Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration mit Achim Pross, Head of International Cooperation and Tax Administration, Gita Kothari, Senior Legal Advisor, Legal Directorate, Maikel Evers, Advisor, Centre for Tax Policy and Administration und Giorgia Maffini, Deputy Head of Tax Policy and Statistics in einem Webinar erneut über internationalen Entwicklungen betreffend Steuern und Fortschritte beim BEPS Projekt informiert.
Die im Kanton Zug ansässige X AG nahm in den Geschäftsjahren 1993 und 1995 eine erfolgswirksame Berichtigung des Buchwerts ihrer Beteiligung an der Y AG von gesamthaft CHF 45 Mio vor.
Im September 2016 hat Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration zusammen mit Jesse Eggert, Senior Advisor on the Base Erosion and Profit Shifting Project, David Bradbury, damaliger Head of Tax Policy and Statistics Division und Sarah Perret, Tax Economist in the Tax Policy and Statistics Division in einem Webinar erneut über die internationale Tax Policy Agenda und nationale Entwicklungen bei der Gesetzgebung betreffend Steuern informiert.
Im Juli 2016 haben Pascal Saint-Amans, Mayra Lucas, Melinda Brown und Achim Pross erneut ein Webinar über die aktuelle Entwicklung des BEPS-Projektes (Steuern in einer digitalisierten Wirtschaft) durchgeführt. Dabei wurden die neusten Arbeiten zu einzelnen Aktionspunkten näher erläutert.
Der Begriff der «Pauschalbesteuerung» wird für ein Besteuerungssystem verwendet, welches für ausländische natürliche Personen die Möglichkeit schafft, die Steuerpflicht in der Schweiz ausserhalb des ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuersystems zu entrichten.
Die Europäische Kommission hat mit Entscheid vom 11. November 2009 einer schweizerischen AG eine Busse in der Höhe von 348'000 Euro auferlegt. Das Bundesgericht hatte darüber zu entscheiden, ob diese Busse in der Schweiz von den Steuern abgezogen werden kann oder nicht.
Der Begriff der «Pauschalbesteuerung» wird für ein Besteuerungssystem verwendet, welches für ausländische natürliche Personen die Möglichkeit schafft, die Steuerpflicht in der Schweiz ausserhalb des ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuersystems zu entrichten.
Am 4. März 2021 fand der 18. Tax Talk der OECD statt. Zu den Teilnehmern gehörten Pascal Saint-Amans, David Bradbury, Stewart Brant, Sophie Chatel, Grace Perez-Navarro, Sarah Perret und Achim Pross. Die Agenda umfasste insb. ein Update zu den allgemeinen Entwicklungen rund um das Thema der Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft (BEPS 2.0).
Die weltweit bekannteste und mit Abstand am meisten kapitalisierte Kryptowährung Bitcoin (Stand Ende Mai: USD 760 Milliarden) hat seit Erreichen eines neuen All-Time-Highs von USD 65’000 Mitte April zeitweise um fast die Hälfte seines Wertes eingebüsst.
Das Bundesgericht hat im Dezember 2020 einen wegweisenden Entscheid im Bereich der Anrechnung von nicht-rückforderbaren ausländischen Quellensteuern bei natürlichen Personen gefällt.
Das Bundesgericht (BGer) hat am 20. Oktober 2020 (2C_316/2020) einen Entscheid hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Pauschalspesen im ausserreglementarischen Bereich getroffen. Dabei wurde erstmals ausführlich dargestellt, ab wann Pauschalspesen auf Stufe der Gesellschaft geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellen.
Abhängig vom Anschaffungswert werden Geschäftsfahrzeuge für Steuerzwecke entweder als «Geschäftsfahrzeuge der Normalklasse» oder als «Geschäftsfahrzeuge der Luxusklasse» behandelt. Was diese Unterscheidung für steuerliche Konsequenzen haben kann, zeigt der nachfolgende Blogbeitrag.
Die Abgabe von Aktien an Mitarbeitende (als Lohnbestandteil) ist bei Unternehmen weit verbreitet und oftmals ein wichtiger Teil der Lohngestaltung. Durch die Ausgabe von Mitarbeiterbeteiligungsplänen möchte das Unternehmen die Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden fördern und die Verbundenheit der Mitarbeitenden zum Unternehmen stärken.
LU, NW, OW, UR, SZ und ZG
Die Corona-Pandemie bewirkt, zumindest vorübergehend, tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen. Aus steuerrechtlicher Sicht ist insbesondere das veränderte Arbeitsverhalten von Bedeutung. So hat das «Homeoffice» einen regelrechten Schub erhalten.
Der vorliegende Beitrag beleuchtet vor allem die Auswirkungen des «Homeoffice» auf den Berufskostenabzug in der Steuerperiode 2020 unter besonderer Beachtung der Zentralschweizer Kantone.
Untenstehend finden Sie eine kurze Übersicht zu den ordentlichen Fristen in einigen Kantonen zur Einreichung der Steuererklärung 2020.
Die jeweiligen Links führen Sie direkt zu den Websites der Steuerämter, wo Sie in den allermeisten Fällen unkompliziert Fristerstreckungsgesuche erfassen können.
Gewinnausschüttungen und geldwerte Vorteile einer schweizerischen Kapitalgesellschaft unterliegen grundsätzlich der schweizerischen Verrechnungssteuer von 35%. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, ist aber eine Rückerstattung der Verrechnungssteuer im internationalen Verhältnis aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) möglich.
Beim Erwerb eines Eigenheims sind Hypotheken wichtige Finanzierungselemente. Dabei existieren unterschiedliche Hypothekarmodelle. Eines davon ist die Festhypothek mit einem festen Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit. Mit der Festhypothek kann der Kreditnehmer sich vor steigenden Zinsen schützen, jedoch nicht von sinkenden Zinsen profitieren.
Werden Darlehen von Schweizer Gesellschaften an ihre Aktionäre oder andere nahestehenden Personen (Aktivdarlehen) nicht hinreichend verzinst, so stellt dies im Umfang der zu tiefen Verzinsung eine der Verrechnungssteuer unterliegende geldwerte Leistung sowie eine für Gewinnsteuerzwecke aufzurechnende Gewinnvorwegnahme dar.
Für viele Grundeigentümer ist die steuerliche Handhabung des steuerbaren Eigengebrauch (besser bekannt als Eigenmietwert) eine lästige Angelegenheit und bildet Gegenstand von vielen öffentlichen Diskussionen und politischen Vorstössen. Der vorliegende Artikel geht nicht grundsätzlich auf das Thema ein, sondern beleuchtet Sonderfragen zur Besteuerung des Eigenmietwertes, welche immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den Steuerbehörden führen.
Im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen an Dritte stellt sich regelmässig die Grundsatzfrage, wie die Transaktion aus rechtlicher und auch aus steuerlicher Sicht ausgestaltet werden soll. Bei dieser Frage stehen zwei grundsätzliche Konzepte zur Auswahl – der «Asset» oder der «Share»- Deal. Nachstehend stellen wir die zivil- und steuerrechtlichen Chancen und Herausforderungen dieser zwei Varianten kurz vor.
Urteil des Bundesgerichts 2C_891/2017 vom 21. August 2019: Am 30. Juni 2015 verkauften A. und B. die von ihnen am 12. Juni 2006 für CHF 1'011'000 erworbene Liegenschaft, eine 4.5-Zimmer-Maisonettwohnung in der Gemeinde C., zum Preis von CHF 1'420'000.
Mit dem Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens vom 16. Dezember 2016 wurde das System der Quellenbesteuerung in der Schweiz umfassend neu geregelt. Per 1. Januar 2021 treten die neuen Bestimmungen in Kraft.
Am 12. Oktober 2020 fand der 17. Tax Talk der OECD in virtueller Form statt. Die Teilnehmenden waren Pascal Saint-Amans, Grace Perez-Navarro, David Bradbury, Åsa Johansson, Achim Pross, Michelle
Harding und Julien Jarrige.
Die Bucher Tax AG hat einen Beitrag in der Schwerpunktausgabe des Zentrums für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht [zsis)] zur schweizweiten Umsetzung der STAF verfasst. Es handelt sich dabei um den Artikel "Übersicht über die Umsetzung der STAF auf Bundesebene und in den Kantonen".
Als Folge der Coronakrise ist das traditionelle Arbeitsmodell mit der strikten Trennung von Wohn- und Arbeitsort stark unter Druck geraten und sogar der Bundesrat propagiert die neue Arbeitsform unter dem Begriff «Home Office».
Am 22. Juli 2020 fand der 16. Tax Talk der OECD statt, erneut in Form einer Videokonferenz aufgrund der anhaltenden Coronakrise. Teilnehmer des Webinars waren Pascal Saint-Amans, Grace Perrez-Navarro, Achim Pross, David Bradbury, Asa Johansson und Ben Dickinson.
Ein Dauerbrenner bei steuerrechtlichen Streitigkeiten zwischen den Kantonen betrifft die Frage der persönlichen Zugehörigkeit zu einem Kanton, also die Frage nach dem Ort der unbeschränkten Steuerpflicht.
Wir verfolgen für Sie die aktuellen internationalen Entwicklungen in der Steuerwelt. Der Fokus liegt hiebei speziell auf der EU, der OECD, den USA und weiteren internationalen Gremien.
Im wirtschaftlichen Kontext wird unter Compliance ein ethisch korrektes, vorschriftsgemässes und regelrechtes Verhalten verstanden. In einer Unternehmung handelt es sich dabei zu einem grossen Teil um IT-Compliance, Customer Compliance, Global Compliance und Tax Compliance.
Am 4. Mai 2020 fand ein ausserplanmässiger Tax Talk der OECD statt. Anstatt eines regulären Meetings wurde der Talk via Webcast durchgeführt. Die via Videochat zugeschalteten Teilnehmer waren Pascal Saint-Amans, Achim Pross, Bert Brys, Sarah Perret, Kurt Van Dender, Sophie Chatel, Zayda Manatta und Ben Dickinson.
Im Urteil 2C_812/2018 vom 20. August 2019 geht es um ein Ehepaar, welches als selbständig-erwerbende Landwirte tätig ist. Sie sind einer von sieben Genossenschaftern der Milchgenossenschaft U. Die Genossenschaft verfügt weder über ein Grundkapital noch Anteilsscheine.
Bei Steuern und in den Sozialwerken werden Ehepaare und Einzelpersonen in vielen Punkten unterschiedlich behandelt, was rein rechnerisch fast ausschliesslich zu Lasten der Ehepaare geht. Mit der Zusammenrechnung der ehelichen Einkommen leiden Ehepaare als Folge der steuerlichen Progression unter der sogenannten «Heiratsstrafe».
Der neue Steuerkalkulator der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ist online. Dieser ermöglicht bereits vor Einreichung der Steuererklärung eine qualitative Schätzung über die Belastung durch die Steuern im aktuellen Jahr. Zudem kann durch Steuerbelastungsstatistiken der ideale Standort für individuelle Bedürfnisse ermittelt werden.
Ende Januar 2020 haben Pascal Saint-Amans, Director des OECD Centre for Tax Policy and Administration, Grace Perez-Navarro, Deputy Director des OECD Centre for Tax Policy and Administration, Matt Andrew, Head of Tax Treaty, Transfer Pricing and Financial Transaction Division, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit und Achim Pross, Head of International Co-Operation and Tax Administration Division mit einem neuen Tax Talk über die Fortschritte des BEPS Projektes informiert.
Die aktuelle COVID-19 Pandemie wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus. Im Rahmen der Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Auswirkungen, haben der Bundesrat und die Kantone verschiedenste Massnahmen zur grösstmöglichen Abschwächung des wirtschaftlichen Schadens beschlossen.
Am 17. Januar 2020 wurde der internationale Vergleich der Steuersätze und Steuerquoten von verschiedenen OECD-Ländern 2019 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht.
Am 13. Juni 2019 hat das schweizerische Parlament die Erhöhung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdbetreuungskosten beschlossen.
Am 9. Oktober 2019 läuteten Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration, Richard Collier, Tax Treaty, Transfer Pricing and Financial Transactions Division, Achim Pross, Head of International Co-Operation, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit und Asa Johansson, Head of Structural Policies Surveillance Division, Economics Department, den 13. Tax Talk ein.
Der Verwaltungsrat ist das Aufsichts- und strategische Steuerungsorgan einer Unternehmung. Er hat darauf zu achten, dass die Rahmenbedingungen so ausgestaltet sind, dass die operative Führungsebene ihre Aufgabe bestmöglich erfüllen kann und das Unternehmen erfolgreich ist.
Das Schweizer Volk hat im Mai 2019 die neue Unternehmungsreform STAF gutgeheissen und der Bund und die Kantone haben die neuen Regelungen auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.
Mit Urteil BGer 2C_848/2018 vom 22. August 2019 hat die Steuerverwaltung des Kantons Schwyz im Zusammenhang mit der Errichtung sowie Veräusserung von Stockwerkeigentumseinheiten 20 Veranlagungsverfügungen für einen Grundstückgewinn von gesamthaft CHF 1'975'342 gegenüber der Immobilien AG (Beschwerdeführer) erlassen.
A. erwarb im Jahr 2007 als 19-Jähriger ein Grundstück, welches er ohne Eigenmittel durch ein Darlehen von seiner Mutter (Fr. 250'000.--) und einer Hypothek von (Fr. 670'000.--) finanzierte. Weiter wurde ein weitestgehend fremdfinanzierter Umbau der Dachwohnung, welcher aufgrund der eigenen Bedürfnisse des A. erfolgte, vorgenommen.
Wir verfolgen für Sie die Entwicklungen und Reaktionen in den einzelnen Kantonen auf die Steuervorlage 17 (SV17) / STAF.
Referat zum Thema «Steuerplanung beim Jahresabschluss» im Rahmen einer Weiterbildung angeboten von der Schweizerischen Treuhänder Schule (STS). Die PowerPoint-Präsentation über die Beachtung von Steuern finden Sie hier.
Ab dem 18. Lebensjahr wird man in der Schweiz AHV-pflichtig. Viele wissen nicht: dies ist auch bereits der Zeitpunkt, ab welchem man in die Säule 3a einzahlen darf.
Die Revision des Energiegesetzes im Rahmen der Klimastrategie 2050 bringt ein Paket von Massnahmen in den unterschiedlichsten Bereichen mit sich. Auch mit steuerlichen Anreizen soll der Umweltschutzgedanke gefördert werden. Die steuerlich abzugsfähigen Investitionskosten in Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen werden per 1. Januar 2020 erheblich erweitert und schaffen somit Spielraum für die Steuerplanung.
Jedes Jahr beim Erledigen der Steuererklärung stellt sich dieselbe Frage: Gehört nun das schöne Silberbesteck in den Hausrat oder muss es als Vermögenswert versteuert werden? Die Antwort ist nicht ganz einfach und kann von Kanton zu Kanton variieren.
Seit dem 1. Januar 2019 ist eine neue Regelung zur Verwirkung des Rückerstattungsanspruchs nach Art. 23 VStG in Kraft. Sofern der Rückerstattungsanspruch noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist, findet das neue Recht auf sämtliche Ansprüche Anwendung, die seit dem 1. Januar 2014 entstanden sind (Art. 70d VStG).
Gewinner und Gewinnerinnen von Geldspielen haben doppelten Grund zum Jubeln. Nicht nur, dass sie durch keinen oder einen verschwindend kleinen Beitrag eine große Geldsumme gewonnen haben, sondern die Glückspilze dürfen ihren Gewinn sogleich auch (fast) ohne Ablieferung von Einkommens- und Verrechnungssteuern auf die Bank tragen. Per 1. Januar 2019 wurden die Steuerregeln für Geldspielgewinne abgeändert.
Viele Schweizer wie auch ausländische multinationale Konzerne mit starker Geschäftspräsenz in der Schweiz sind von den Veränderungen im Schweizer Steuersystem durch das neue Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung betroffen. Ein wichtiger Teil davon bilden die Bestimmungen für die Einführung einer Patentbox, welche die schweizer Steuerattraktivität stärkt und erhalten soll.
Am 11. Juni 2019 fand der zwölfte OECD Tax Talk statt mit Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration, Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit, Mayra Lucas, Senior Advisor Tax Treaties & Transfer Pricing Division, und David Bradbury Head of Tax Policy and Statistics Division.
Bucher Tax war am 25. April 2019 zu Gast beim «Tax Snack», präsentiert vom «Zentrum für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht» (zsis). Seht euch auf ihrer Plattform unser Video über die STAF-Vorlage an. Viel Vergnügen!
Fast jede wirtschaftliche Entscheidung bei einer Privatperson oder einer Unternehmung hat steuerliche Auswirkungen. Auf der anderen Seite verzichtet das Steuerrecht darauf, eine Regelung für einzelne Sachverhalte festzulegen. Das Steuerrecht ist offen und flexibel ausgestaltet, damit es für möglichst viele wirtschaftliche Sachverhalte anwendbar ist.
«Die (längst überfällige) Abschaffung der Heiratsstrafe»- seit der Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 ist dieser Ausdruck allseits bekannt. Dessen Popularität hat seit der verlorenen Abstimmung keinen Einbruch erlitten und ist insbesondere seit dem 10. April 2019 wieder in aller Munde.
Leben und arbeiten in der Schweiz ist bei ausländischen Personen begehrt. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen die Betroffenen viele amtliche Hürden bewältigen. Die Schweiz hat ein engmaschiges Netz, welches den Zugang von ausländischen Personen in die Schweiz regelt und kontrolliert.
Leben und arbeiten in der Schweiz ist bei ausländischen Personen begehrt. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen die Betroffenen viele amtliche Hürden bewältigen. Die Schweiz hat ein engmaschiges Netz, welches den Zugang von ausländischen Personen in die Schweiz regelt und kontrolliert.
In den letzten Jahren wurde der Austausch von steuerlichen Informationen durch den Ausbau von bestehenden und der Schaffung von neuen Instrumenten massiv verstärkt. Das Ziel der internationalen Staatengemeinschaft ist die Verhinderung von Steuervorteilen in Folge bewusster Verheimlichung von Steuerdaten des einen Staaten gegenüber dem anderen Staat durch den Steuerpflichtigen.
Am 29. Januar 2019 fand das erste Webinar im neuen Jahr 2019 statt mit Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration, Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit, Sandra Knaepen, Head of Mutual Agreement Procedure Unit, und Anne Moore und Tibor Hanappi von der Tax Policy and Statistics Division.
Am 25. Januar 2019 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den jährlichen statistischen Vergleich «Steuerbelastung im internationalen Vergleich. Steuersätze und Steuerquoten in verschiedenen OECD-Ländern» veröffentlicht.
Auf die spontane Frage, was Sie von Steuerberatern erwarten, antworten die meisten Leute wahrscheinlich – dass die beratende Person hilft, dass so wenig Steuern wie möglich bezahlt werden müssen. Die Antwort ist nachvollziehbar und man möchte meinen, auch logisch. Stimmt sie aber auch oder steckt hinter der Steuerberatung nicht noch mehr?
Im Rahmen der Globalisierung der Wirtschaft ist die Zahl und die Bedeutung grenzüberschreitend tätiger Unternehmen in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. Diese Entwicklung wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen und unterliegt einem ständigen Wandel. Neben den Grossunternehmen sind zunehmend auch KMU Betriebe international tätig.
Bei Befragungen von Finanzverantwortlichen in den Unternehmen über die wichtigsten Risiken und Gefahren im Finanzbereich ist das Thema «Steuern» in den letzten Jahren immer weiter nach vorn gerückt und nimmt heute auf der Risikoskala eine Spitzenposition ein.
Am 16. Oktober 2018 hat sich Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration, zusammen mit Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration, Jeffrey van Hove, Senior Tax Advisor, Tax Treaty, Transfer Pricing and Financial Transaction Division, Melissa Dejong, Head of Harmful Tax Practices & Tax and Crime Units, und Félicie Bonnet, Advisor Mutual Agreement Procedures Unit, nach sechs Monaten Funkstille wieder in einem Webinar zurückgemeldet.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts – ein altes Thema ist plötzlich wieder in aller Munde. Seit Jahren beschäftigt diese Idee die steuerpolitische Diskussion ohne wirkliche Fortschritte erzielt zu haben. Die Chance, dass das Relikt aus dem 2. Weltkrieg abgeschafft wird, ist zum Greifen nah. Nachfolgend zeigen wir Ihnen die Entwicklung und Folgen dieser Systemänderung auf.
Im März 2018, sowie im Juni 2018 hat das Bundesgericht zwei Entscheide betreffend die Steuerhoheit, respektive der Bestimmung des Steuerwohnsitz im interkantonalen Vergleich gefällt und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.
Am 22. August 2018 hat der Bundesrat die Botschaft zum BEPS-Übereinkommen verabschiedet. Doch was ist das BEPS-Projekt eigentlich genau? Im vorliegenden Artikel werden die 15 BEPS-Aktionspunkte erklärt.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Steuerbelastung in den Kantonen und Gemeinden für das Jahr 2017 berechnet und bekanntgegeben.
A mit Wohnsitz im Kanton Zürich begeht jeden Morgen den Arbeitsweg mit einer kurzen Fahrradfahrt von 8 Minuten bis zum örtlichen Bahnhof, um sodann den öffentlichen Verkehr bis zum Zielbahnhof zu benützen. Gesamthaft dauert der Arbeitsweg rund 35 Minuten. Trotz Verwendung eines Fahrrades wäre es dem Beschwerdeführer A auch möglich den Bus zu benützen oder gar zum Bahnhof zu spazieren.
Beschwerdeführer A, wohnhaft mit Ehefrau B im Kanton Freiburg, ist Vater des nicht gemeinsamen Sohnes E. Dieser wurde im September 1990 ge-boren. Im Jahre 2003 verpflichtete sich A in einem Unterhaltsvertrag monatlich einen Beitrag von Fr. 15‘000 zugunsten von E zu bezahlen bis dieser das 18. Altersjahr vollendet oder eine ordentliche Ausbildung abgeschlossen hatte.
Die Scheidung oder Trennung von Ehepaaren ist ein emotionales und spannungsgeladenes Thema. Konflikte und Uneinigkeiten sind ständige Begleiter, sei es bezüglich des Sorgerechts, den Unterhaltszahlungen für die Kinder oder der Aufteilung der gemeinsamen Vermögenswerte. Doch auch die steuerlichen Folgen einer Scheidung sollten nicht vernachlässigt und so früh wie möglich angegangen werden.
Das Ehepaar A.C. und B.C. hatte in der Steuerperiode 2013 steuerrechtlich relevantes Domizil in der Zürcher Gemeinde U. Zu Beginn desselben Jahres schlossen sie einen Vertrag betreffend eine noch zu überbauende Stockwerkeigentumsliegenschaft mit der E. AG und V. AG in der Gemeinde W. des Kantons Aargau.
Beschwerdeführerin A. verkaufte am 1. April 2008 eine von ihr selbst bewohnte Liegenschaft im Kanton Bern mit einem Gewinn von CHF 5‘733‘539. Die Besteuerung wurde jedoch aufgrund eines Erwerbes einer selbstgenutzten Ersatzliegenschaft im Kanton Genf aufgeschoben. Sodann verkaufte sie auch diese Ersatzliegenschaft im Juni 2010 und erwarb infolge kein neues Objekt.
Am 11. April 2018 beschloss der Bundesrat, das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung auf Erwerbseinkommen, sowie die dazugehörenden Verordnungsänderungen per 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Die lange Wartedauer erklärt sich vor allem damit, dass die Kantone und die betroffenen Wirtschaftssektoren genügend Zeit erhalten sollen, sich auf die Änderungen einstellen zu können.
Die Digitalisierung der Wirtschaft bildet heute unbestrittenermaßen eine neue Herausforderung für die internationale Steuergemeinschaft. Im Rahmen des BEPS Projektes der OECD wurden im Zwischenbericht vom 16. März 2018 verschiedenste Lösungsvorschläge und die jeweiligen Staatenpositionen beleuchtet.
Seit dem 1. Januar 2019 ist der neue Art. 23 VStG in Kraft, welcher die Voraussetzungen für den Rückerstattungsanspruch der Verrechnungssteuer grundlegend verändert hat. Für Verrechnungssteuerforderungen, welche vor dem 1. Januar 2014 entstanden sind, gilt aber noch das alte Recht bzw. die alte Rechtsprechung (siehe 2C_397/2017 vom 9. Mai 2019), welche im Folgenden erläutert wird.
A. (Beschwerdeführer) deklarierte in seiner Steuererklärung 2012 den Betrag von 14'677.45 Fr. als steuerbare Dividende aus seiner Beteiligung an der X. AG mit Sitz in Deutschland. Er deklarierte hingegen nicht die von der X. AG am 14. Mai 2012 und am 8. November 2012 an ihn ausgeschütteten Dividenden, welche aus dem steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft ausgeschüttet wurden.
Kryptowährungen wie Bitcoin, Etherum oder Ripple sind heute für jedermann ein Begriff. Wie das Ganze funktioniert, ist für viele mitunter schwer zu verstehen, ganz zu schweigen von den steuerlichen Implikationen beim Besitz und bei der Verwendung der neuen Trend-Währungen.
US-Präsident Donald Trump hat seine bereits im Wahlkampf angekündigte Steuerreform durchgesetzt. Am 22. Dezember 2017, unterzeichnete er die Gesetzesvorlage mit Namen «Tax Cuts and Jobs Act», welche innerhalb kürzester Zeit durch den Senat und das Repräsentantenhaus geboxt wurde. Und so trat die seit 1986 grösste US-Steuerreform am 1. Januar 2018 in Kraft.
Am 19. Januar 2018 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den jährlichen statistischen Vergleich «Steuerbelastung im internationalen Vergleich. Steuersätze und Steuerquoten in verschiedenen OECD-Ländern» veröffentlicht.
Am 15. Dezember 2017 hat sich Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration zusammen mit Michelle Harding, Head of Tax Data and Statistics Analysis Unit, David Bradbury, Head of Tax Policy and Statistics, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit, John Peterson, Head of Aggressive Tax Planning Unit, und Sandra Knaepen, Head of Mutual Agreement Procedures Unit, noch einmal vor Weihnachten und Neujahr in einem Webinar zurückgemeldet.
Der Austausch der länderbezogenen Berichte (CbC-Reporting) wurde im Rahmen des Aktionspunktes 13 des OECD BEPS Projektes als Mindeststandard ausgestaltet. Die Schweiz hat sich dazu verpflichtet, diesen ab dem 1. Januar 2018 umzusetzen. Doch im BEPS Aktionspunkt 13 gibt es auch noch andere Standards, welche Schweizer Unternehmen nicht unterschätzen sollten - das Master und das Local File.
Der Schweizerische Verband für Pferdesport beantragte für die Staats- und die direkte Bundessteuer der Perioden 2002 bis 2009 eine Steuerbefreiung wegen Verfolgung öffentlicher Zwecke (Art. 56 lit. g DBG). Die Steuerverwaltung des Kantons Bern verweigerte diese Befreiung und auch im Einspracheverfahren wich sie nicht von diesem Entscheid ab.
Die A. AG (inzwischen in Liquidation) verlegte per 2. Juli 2009 ihren statutarischen Sitz vom Kanton Luzern in den Kanton Zug, wobei eine Betriebsstätte in U., Kanton Luzern, verblieb. Für die Steuerperiode vom 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2010 deklarierte die A. AG in Liquidation gegenüber dem Kanton Zug einen steuerbaren Reingewinn von 26'395 Fr., wies die Steuerverwaltung jedoch nicht auf die Betriebsstätte im Kanton Luzern hin.
Am 17. Oktober 2017 hat sich Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration zusammen mit Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration, Giorgia Maffini, Deputy Head of Tax Policy and Statistics Division, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit, und Caroline Malcom, Senior Advisor to Director and Deputy Director, nach dem Sommer in einem weiteren Webinar zurückgemeldet.
Die Steuervorlage 17 / STAF wird dem Volk am 19. Mai 2019 zur Abstimmung vorgelegt und die Gewinnsteuersenkung ist, wie schon bei der USR III, ein fester Bestandteil der neuen Steuerreform.
Der Beschwerdeführer X. lebte mehrere Jahre in einem Konkubinat. Im Rahmen dieses Konkubinats kaufte das Paar ein Grundstück und finanzierte den Kauf je zur Hälfte. Am 13. Mai 1998 wurde der Konkubinatspartnerin von X. durch notarielle Bescheinigung das Eigentum am Grundstück übertragen und X. erhielt ein Nutzniessungsrecht an «seiner» Hälfte des Grundstücks.
A.A. ist das einzige Verwaltungsratsmitglied der B.AG mit Sitz in U. Am 16. März 2005 wurde er mit seiner damaligen Ehefrau für die Kantons- und Gemeindesteuern 2003 mit einem steuerbaren Einkommen von 65'000 Fr. und einem steuerbaren Vermögen von 0 Fr. sowie für die direkte Bundessteuer 2003 mit einem steuerbaren Einkommen von 59'400 Fr. nach pflichtgemässem Ermessen veranlagt.
Die C. GmbH, Linz (Österreich) ersuchte im März 2009 die Steuerverwaltung des Kantons Wallis darum, die Post für ihre Mandantin (nachfolgend Steuerpflichtige) in Zukunft ihr direkt nach Linz (Österreich) zuzustellen, was die Steuerverwaltung des Kantons Wallis in der Folge auch tat.
Am 15. Februar 2017 trat die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (VStG) in Kraft, welche eine Neuregelung der Verzugszinsen beim Meldeverfahren mit sich brachte.
Aktuelle Entwicklungen zum Automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA), dem spontanen Informationsaustausch (SIA) und dem Austausch länderbezogener Berichte (CbCR).
A. deklarierte als Inhaber einer Einzelfirma für die Steuerperiode 2008 bei der Staats- und Gemeindesteuer, bzw. der direkten Bundessteuer im Wertschriftenverzeichnis insgesamt ca. 50 Darlehen mit einer Gesamtdarlehenssumme von über 30 Mio. Fr. und machte Abschreibungen in der Höhe von 690'063.05 Fr. geltend.
Am 26. Juni 2017 hat sich Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration zusammen mit Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration, Maikel Evers, Advisor, Tax Treaties, Melinda Brown und Mayra Lucas, Advisors, Transfer Pricing, sowie Monica Bhatia, Head of Global Forum Secretariat noch einmal in einem Webinar zu Wort gemeldet.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Steuerbelastung in den Kantonen und Gemeinden für das Jahr 2016 berechnet und bekanntgegeben.
Die Beschwerdeführer A.A. und B.A. waren während der Steuerperiode 2008 Eigentümer von mehreren Liegenschaften.
Das Bundesgericht hat im ersten Leitfall (Zürcher Fall) dem Beschwerdeführer, Eigentümer einer Liegenschaft, den Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung bei Hypothekenauflösung gewährt.
Am 28. März 2017 hat Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration zusammen mit Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration. Gita Kothari, Senior Legal Advisor, Legal Directorate, Jefferson Vandervolk, Head of Tax Treaty & Transfer Pricing & Financial Transaction Division, Giorgia Maffini, Deputy Head of Tax Policy and Statistics und Piet Battiau, Head of Consumption Taxes Unit in einem Webinar erneut über internationale Steuerentwicklungen und Fortschritte beim BEPS Projekt informiert.
Eine in Zürich ansässige Immobiliengesellschaft (nachfolgend X AG) verkaufte im Juni 2013 ein Grundstück zum Preis von 32'500'000.- an die Z AG. Kurz darauf stellt die X AG bei der Steuerbehörde ZH einen Antrag auf Aufschub der Grundstückgewinnsteuer aufgrund einer Ersatzbeschaffung.
Für die Finanzierung einer vorzeitigen Pensionierung hat sich ein unselbständig Erwerbender (nachfolgend Steuerpflichtige) im Jahre 2006 zusätzlich in eine Vorsorgestiftung eingekauft.
Der Steuerpflichtige X, geboren im Jahre 1959, ist am 30. September 2012 nach Israel ausgewandert, mit der Absicht sich dort niederzulassen. Zuvor lebte und arbeitete X in der Schweiz und zahlte regelmässig obligatorische Beiträge in eine Vorsorgestiftung.
Die Besteuerung nach dem Aufwand bildet ein wichtiges Instrument der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb für natürliche Personen.
Im Dezember 2016 hat Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration mit Achim Pross, Head of International Cooperation and Tax Administration, Gita Kothari, Senior Legal Advisor, Legal Directorate, Maikel Evers, Advisor, Centre for Tax Policy and Administration und Giorgia Maffini, Deputy Head of Tax Policy and Statistics in einem Webinar erneut über internationalen Entwicklungen betreffend Steuern und Fortschritte beim BEPS Projekt informiert.
Die im Kanton Zug ansässige X AG nahm in den Geschäftsjahren 1993 und 1995 eine erfolgswirksame Berichtigung des Buchwerts ihrer Beteiligung an der Y AG von gesamthaft CHF 45 Mio vor.
Im September 2016 hat Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration zusammen mit Jesse Eggert, Senior Advisor on the Base Erosion and Profit Shifting Project, David Bradbury, damaliger Head of Tax Policy and Statistics Division und Sarah Perret, Tax Economist in the Tax Policy and Statistics Division in einem Webinar erneut über die internationale Tax Policy Agenda und nationale Entwicklungen bei der Gesetzgebung betreffend Steuern informiert.
Im Juli 2016 haben Pascal Saint-Amans, Mayra Lucas, Melinda Brown und Achim Pross erneut ein Webinar über die aktuelle Entwicklung des BEPS-Projektes (Steuern in einer digitalisierten Wirtschaft) durchgeführt. Dabei wurden die neusten Arbeiten zu einzelnen Aktionspunkten näher erläutert.
Der Begriff der «Pauschalbesteuerung» wird für ein Besteuerungssystem verwendet, welches für ausländische natürliche Personen die Möglichkeit schafft, die Steuerpflicht in der Schweiz ausserhalb des ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuersystems zu entrichten.
Die Europäische Kommission hat mit Entscheid vom 11. November 2009 einer schweizerischen AG eine Busse in der Höhe von 348'000 Euro auferlegt. Das Bundesgericht hatte darüber zu entscheiden, ob diese Busse in der Schweiz von den Steuern abgezogen werden kann oder nicht.
Der Begriff der «Pauschalbesteuerung» wird für ein Besteuerungssystem verwendet, welches für ausländische natürliche Personen die Möglichkeit schafft, die Steuerpflicht in der Schweiz ausserhalb des ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuersystems zu entrichten.
Am 4. März 2021 fand der 18. Tax Talk der OECD statt. Zu den Teilnehmern gehörten Pascal Saint-Amans, David Bradbury, Stewart Brant, Sophie Chatel, Grace Perez-Navarro, Sarah Perret und Achim Pross. Die Agenda umfasste insb. ein Update zu den allgemeinen Entwicklungen rund um das Thema der Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft (BEPS 2.0).
Die weltweit bekannteste und mit Abstand am meisten kapitalisierte Kryptowährung Bitcoin (Stand Ende Mai: USD 760 Milliarden) hat seit Erreichen eines neuen All-Time-Highs von USD 65’000 Mitte April zeitweise um fast die Hälfte seines Wertes eingebüsst.
Das Bundesgericht hat im Dezember 2020 einen wegweisenden Entscheid im Bereich der Anrechnung von nicht-rückforderbaren ausländischen Quellensteuern bei natürlichen Personen gefällt.
Das Bundesgericht (BGer) hat am 20. Oktober 2020 (2C_316/2020) einen Entscheid hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Pauschalspesen im ausserreglementarischen Bereich getroffen. Dabei wurde erstmals ausführlich dargestellt, ab wann Pauschalspesen auf Stufe der Gesellschaft geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellen.
Abhängig vom Anschaffungswert werden Geschäftsfahrzeuge für Steuerzwecke entweder als «Geschäftsfahrzeuge der Normalklasse» oder als «Geschäftsfahrzeuge der Luxusklasse» behandelt. Was diese Unterscheidung für steuerliche Konsequenzen haben kann, zeigt der nachfolgende Blogbeitrag.
Die Abgabe von Aktien an Mitarbeitende (als Lohnbestandteil) ist bei Unternehmen weit verbreitet und oftmals ein wichtiger Teil der Lohngestaltung. Durch die Ausgabe von Mitarbeiterbeteiligungsplänen möchte das Unternehmen die Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden fördern und die Verbundenheit der Mitarbeitenden zum Unternehmen stärken.
LU, NW, OW, UR, SZ und ZG
Die Corona-Pandemie bewirkt, zumindest vorübergehend, tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen. Aus steuerrechtlicher Sicht ist insbesondere das veränderte Arbeitsverhalten von Bedeutung. So hat das «Homeoffice» einen regelrechten Schub erhalten.
Der vorliegende Beitrag beleuchtet vor allem die Auswirkungen des «Homeoffice» auf den Berufskostenabzug in der Steuerperiode 2020 unter besonderer Beachtung der Zentralschweizer Kantone.
Untenstehend finden Sie eine kurze Übersicht zu den ordentlichen Fristen in einigen Kantonen zur Einreichung der Steuererklärung 2020.
Die jeweiligen Links führen Sie direkt zu den Websites der Steuerämter, wo Sie in den allermeisten Fällen unkompliziert Fristerstreckungsgesuche erfassen können.
Gewinnausschüttungen und geldwerte Vorteile einer schweizerischen Kapitalgesellschaft unterliegen grundsätzlich der schweizerischen Verrechnungssteuer von 35%. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, ist aber eine Rückerstattung der Verrechnungssteuer im internationalen Verhältnis aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) möglich.
Beim Erwerb eines Eigenheims sind Hypotheken wichtige Finanzierungselemente. Dabei existieren unterschiedliche Hypothekarmodelle. Eines davon ist die Festhypothek mit einem festen Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit. Mit der Festhypothek kann der Kreditnehmer sich vor steigenden Zinsen schützen, jedoch nicht von sinkenden Zinsen profitieren.
Werden Darlehen von Schweizer Gesellschaften an ihre Aktionäre oder andere nahestehenden Personen (Aktivdarlehen) nicht hinreichend verzinst, so stellt dies im Umfang der zu tiefen Verzinsung eine der Verrechnungssteuer unterliegende geldwerte Leistung sowie eine für Gewinnsteuerzwecke aufzurechnende Gewinnvorwegnahme dar.
Für viele Grundeigentümer ist die steuerliche Handhabung des steuerbaren Eigengebrauch (besser bekannt als Eigenmietwert) eine lästige Angelegenheit und bildet Gegenstand von vielen öffentlichen Diskussionen und politischen Vorstössen. Der vorliegende Artikel geht nicht grundsätzlich auf das Thema ein, sondern beleuchtet Sonderfragen zur Besteuerung des Eigenmietwertes, welche immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den Steuerbehörden führen.
Im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen an Dritte stellt sich regelmässig die Grundsatzfrage, wie die Transaktion aus rechtlicher und auch aus steuerlicher Sicht ausgestaltet werden soll. Bei dieser Frage stehen zwei grundsätzliche Konzepte zur Auswahl – der «Asset» oder der «Share»- Deal. Nachstehend stellen wir die zivil- und steuerrechtlichen Chancen und Herausforderungen dieser zwei Varianten kurz vor.
Urteil des Bundesgerichts 2C_891/2017 vom 21. August 2019: Am 30. Juni 2015 verkauften A. und B. die von ihnen am 12. Juni 2006 für CHF 1'011'000 erworbene Liegenschaft, eine 4.5-Zimmer-Maisonettwohnung in der Gemeinde C., zum Preis von CHF 1'420'000.
Mit dem Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens vom 16. Dezember 2016 wurde das System der Quellenbesteuerung in der Schweiz umfassend neu geregelt. Per 1. Januar 2021 treten die neuen Bestimmungen in Kraft.
Am 12. Oktober 2020 fand der 17. Tax Talk der OECD in virtueller Form statt. Die Teilnehmenden waren Pascal Saint-Amans, Grace Perez-Navarro, David Bradbury, Åsa Johansson, Achim Pross, Michelle
Harding und Julien Jarrige.
Die Bucher Tax AG hat einen Beitrag in der Schwerpunktausgabe des Zentrums für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht [zsis)] zur schweizweiten Umsetzung der STAF verfasst. Es handelt sich dabei um den Artikel "Übersicht über die Umsetzung der STAF auf Bundesebene und in den Kantonen".
Als Folge der Coronakrise ist das traditionelle Arbeitsmodell mit der strikten Trennung von Wohn- und Arbeitsort stark unter Druck geraten und sogar der Bundesrat propagiert die neue Arbeitsform unter dem Begriff «Home Office».
Am 22. Juli 2020 fand der 16. Tax Talk der OECD statt, erneut in Form einer Videokonferenz aufgrund der anhaltenden Coronakrise. Teilnehmer des Webinars waren Pascal Saint-Amans, Grace Perrez-Navarro, Achim Pross, David Bradbury, Asa Johansson und Ben Dickinson.
Ein Dauerbrenner bei steuerrechtlichen Streitigkeiten zwischen den Kantonen betrifft die Frage der persönlichen Zugehörigkeit zu einem Kanton, also die Frage nach dem Ort der unbeschränkten Steuerpflicht.
Wir verfolgen für Sie die aktuellen internationalen Entwicklungen in der Steuerwelt. Der Fokus liegt hiebei speziell auf der EU, der OECD, den USA und weiteren internationalen Gremien.
Im wirtschaftlichen Kontext wird unter Compliance ein ethisch korrektes, vorschriftsgemässes und regelrechtes Verhalten verstanden. In einer Unternehmung handelt es sich dabei zu einem grossen Teil um IT-Compliance, Customer Compliance, Global Compliance und Tax Compliance.
Am 4. Mai 2020 fand ein ausserplanmässiger Tax Talk der OECD statt. Anstatt eines regulären Meetings wurde der Talk via Webcast durchgeführt. Die via Videochat zugeschalteten Teilnehmer waren Pascal Saint-Amans, Achim Pross, Bert Brys, Sarah Perret, Kurt Van Dender, Sophie Chatel, Zayda Manatta und Ben Dickinson.
Im Urteil 2C_812/2018 vom 20. August 2019 geht es um ein Ehepaar, welches als selbständig-erwerbende Landwirte tätig ist. Sie sind einer von sieben Genossenschaftern der Milchgenossenschaft U. Die Genossenschaft verfügt weder über ein Grundkapital noch Anteilsscheine.
Bei Steuern und in den Sozialwerken werden Ehepaare und Einzelpersonen in vielen Punkten unterschiedlich behandelt, was rein rechnerisch fast ausschliesslich zu Lasten der Ehepaare geht. Mit der Zusammenrechnung der ehelichen Einkommen leiden Ehepaare als Folge der steuerlichen Progression unter der sogenannten «Heiratsstrafe».
Der neue Steuerkalkulator der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ist online. Dieser ermöglicht bereits vor Einreichung der Steuererklärung eine qualitative Schätzung über die Belastung durch die Steuern im aktuellen Jahr. Zudem kann durch Steuerbelastungsstatistiken der ideale Standort für individuelle Bedürfnisse ermittelt werden.
Ende Januar 2020 haben Pascal Saint-Amans, Director des OECD Centre for Tax Policy and Administration, Grace Perez-Navarro, Deputy Director des OECD Centre for Tax Policy and Administration, Matt Andrew, Head of Tax Treaty, Transfer Pricing and Financial Transaction Division, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit und Achim Pross, Head of International Co-Operation and Tax Administration Division mit einem neuen Tax Talk über die Fortschritte des BEPS Projektes informiert.
Die aktuelle COVID-19 Pandemie wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus. Im Rahmen der Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Auswirkungen, haben der Bundesrat und die Kantone verschiedenste Massnahmen zur grösstmöglichen Abschwächung des wirtschaftlichen Schadens beschlossen.
Am 17. Januar 2020 wurde der internationale Vergleich der Steuersätze und Steuerquoten von verschiedenen OECD-Ländern 2019 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht.
Am 13. Juni 2019 hat das schweizerische Parlament die Erhöhung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdbetreuungskosten beschlossen.
Am 9. Oktober 2019 läuteten Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration, Richard Collier, Tax Treaty, Transfer Pricing and Financial Transactions Division, Achim Pross, Head of International Co-Operation, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit und Asa Johansson, Head of Structural Policies Surveillance Division, Economics Department, den 13. Tax Talk ein.
Der Verwaltungsrat ist das Aufsichts- und strategische Steuerungsorgan einer Unternehmung. Er hat darauf zu achten, dass die Rahmenbedingungen so ausgestaltet sind, dass die operative Führungsebene ihre Aufgabe bestmöglich erfüllen kann und das Unternehmen erfolgreich ist.
Das Schweizer Volk hat im Mai 2019 die neue Unternehmungsreform STAF gutgeheissen und der Bund und die Kantone haben die neuen Regelungen auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.
Mit Urteil BGer 2C_848/2018 vom 22. August 2019 hat die Steuerverwaltung des Kantons Schwyz im Zusammenhang mit der Errichtung sowie Veräusserung von Stockwerkeigentumseinheiten 20 Veranlagungsverfügungen für einen Grundstückgewinn von gesamthaft CHF 1'975'342 gegenüber der Immobilien AG (Beschwerdeführer) erlassen.
A. erwarb im Jahr 2007 als 19-Jähriger ein Grundstück, welches er ohne Eigenmittel durch ein Darlehen von seiner Mutter (Fr. 250'000.--) und einer Hypothek von (Fr. 670'000.--) finanzierte. Weiter wurde ein weitestgehend fremdfinanzierter Umbau der Dachwohnung, welcher aufgrund der eigenen Bedürfnisse des A. erfolgte, vorgenommen.
Wir verfolgen für Sie die Entwicklungen und Reaktionen in den einzelnen Kantonen auf die Steuervorlage 17 (SV17) / STAF.
Referat zum Thema «Steuerplanung beim Jahresabschluss» im Rahmen einer Weiterbildung angeboten von der Schweizerischen Treuhänder Schule (STS). Die PowerPoint-Präsentation über die Beachtung von Steuern finden Sie hier.
Ab dem 18. Lebensjahr wird man in der Schweiz AHV-pflichtig. Viele wissen nicht: dies ist auch bereits der Zeitpunkt, ab welchem man in die Säule 3a einzahlen darf.
Die Revision des Energiegesetzes im Rahmen der Klimastrategie 2050 bringt ein Paket von Massnahmen in den unterschiedlichsten Bereichen mit sich. Auch mit steuerlichen Anreizen soll der Umweltschutzgedanke gefördert werden. Die steuerlich abzugsfähigen Investitionskosten in Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen werden per 1. Januar 2020 erheblich erweitert und schaffen somit Spielraum für die Steuerplanung.
Jedes Jahr beim Erledigen der Steuererklärung stellt sich dieselbe Frage: Gehört nun das schöne Silberbesteck in den Hausrat oder muss es als Vermögenswert versteuert werden? Die Antwort ist nicht ganz einfach und kann von Kanton zu Kanton variieren.
Seit dem 1. Januar 2019 ist eine neue Regelung zur Verwirkung des Rückerstattungsanspruchs nach Art. 23 VStG in Kraft. Sofern der Rückerstattungsanspruch noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist, findet das neue Recht auf sämtliche Ansprüche Anwendung, die seit dem 1. Januar 2014 entstanden sind (Art. 70d VStG).
Gewinner und Gewinnerinnen von Geldspielen haben doppelten Grund zum Jubeln. Nicht nur, dass sie durch keinen oder einen verschwindend kleinen Beitrag eine große Geldsumme gewonnen haben, sondern die Glückspilze dürfen ihren Gewinn sogleich auch (fast) ohne Ablieferung von Einkommens- und Verrechnungssteuern auf die Bank tragen. Per 1. Januar 2019 wurden die Steuerregeln für Geldspielgewinne abgeändert.
Viele Schweizer wie auch ausländische multinationale Konzerne mit starker Geschäftspräsenz in der Schweiz sind von den Veränderungen im Schweizer Steuersystem durch das neue Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung betroffen. Ein wichtiger Teil davon bilden die Bestimmungen für die Einführung einer Patentbox, welche die schweizer Steuerattraktivität stärkt und erhalten soll.
Am 11. Juni 2019 fand der zwölfte OECD Tax Talk statt mit Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration, Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit, Mayra Lucas, Senior Advisor Tax Treaties & Transfer Pricing Division, und David Bradbury Head of Tax Policy and Statistics Division.
Bucher Tax war am 25. April 2019 zu Gast beim «Tax Snack», präsentiert vom «Zentrum für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht» (zsis). Seht euch auf ihrer Plattform unser Video über die STAF-Vorlage an. Viel Vergnügen!
Fast jede wirtschaftliche Entscheidung bei einer Privatperson oder einer Unternehmung hat steuerliche Auswirkungen. Auf der anderen Seite verzichtet das Steuerrecht darauf, eine Regelung für einzelne Sachverhalte festzulegen. Das Steuerrecht ist offen und flexibel ausgestaltet, damit es für möglichst viele wirtschaftliche Sachverhalte anwendbar ist.
«Die (längst überfällige) Abschaffung der Heiratsstrafe»- seit der Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 ist dieser Ausdruck allseits bekannt. Dessen Popularität hat seit der verlorenen Abstimmung keinen Einbruch erlitten und ist insbesondere seit dem 10. April 2019 wieder in aller Munde.
Leben und arbeiten in der Schweiz ist bei ausländischen Personen begehrt. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen die Betroffenen viele amtliche Hürden bewältigen. Die Schweiz hat ein engmaschiges Netz, welches den Zugang von ausländischen Personen in die Schweiz regelt und kontrolliert.
Leben und arbeiten in der Schweiz ist bei ausländischen Personen begehrt. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen die Betroffenen viele amtliche Hürden bewältigen. Die Schweiz hat ein engmaschiges Netz, welches den Zugang von ausländischen Personen in die Schweiz regelt und kontrolliert.
In den letzten Jahren wurde der Austausch von steuerlichen Informationen durch den Ausbau von bestehenden und der Schaffung von neuen Instrumenten massiv verstärkt. Das Ziel der internationalen Staatengemeinschaft ist die Verhinderung von Steuervorteilen in Folge bewusster Verheimlichung von Steuerdaten des einen Staaten gegenüber dem anderen Staat durch den Steuerpflichtigen.
Am 29. Januar 2019 fand das erste Webinar im neuen Jahr 2019 statt mit Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration, Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit, Sandra Knaepen, Head of Mutual Agreement Procedure Unit, und Anne Moore und Tibor Hanappi von der Tax Policy and Statistics Division.
Am 25. Januar 2019 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den jährlichen statistischen Vergleich «Steuerbelastung im internationalen Vergleich. Steuersätze und Steuerquoten in verschiedenen OECD-Ländern» veröffentlicht.
Auf die spontane Frage, was Sie von Steuerberatern erwarten, antworten die meisten Leute wahrscheinlich – dass die beratende Person hilft, dass so wenig Steuern wie möglich bezahlt werden müssen. Die Antwort ist nachvollziehbar und man möchte meinen, auch logisch. Stimmt sie aber auch oder steckt hinter der Steuerberatung nicht noch mehr?
Im Rahmen der Globalisierung der Wirtschaft ist die Zahl und die Bedeutung grenzüberschreitend tätiger Unternehmen in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. Diese Entwicklung wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen und unterliegt einem ständigen Wandel. Neben den Grossunternehmen sind zunehmend auch KMU Betriebe international tätig.
Bei Befragungen von Finanzverantwortlichen in den Unternehmen über die wichtigsten Risiken und Gefahren im Finanzbereich ist das Thema «Steuern» in den letzten Jahren immer weiter nach vorn gerückt und nimmt heute auf der Risikoskala eine Spitzenposition ein.
Am 16. Oktober 2018 hat sich Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration, zusammen mit Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration, Jeffrey van Hove, Senior Tax Advisor, Tax Treaty, Transfer Pricing and Financial Transaction Division, Melissa Dejong, Head of Harmful Tax Practices & Tax and Crime Units, und Félicie Bonnet, Advisor Mutual Agreement Procedures Unit, nach sechs Monaten Funkstille wieder in einem Webinar zurückgemeldet.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts – ein altes Thema ist plötzlich wieder in aller Munde. Seit Jahren beschäftigt diese Idee die steuerpolitische Diskussion ohne wirkliche Fortschritte erzielt zu haben. Die Chance, dass das Relikt aus dem 2. Weltkrieg abgeschafft wird, ist zum Greifen nah. Nachfolgend zeigen wir Ihnen die Entwicklung und Folgen dieser Systemänderung auf.
Im März 2018, sowie im Juni 2018 hat das Bundesgericht zwei Entscheide betreffend die Steuerhoheit, respektive der Bestimmung des Steuerwohnsitz im interkantonalen Vergleich gefällt und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.
Am 22. August 2018 hat der Bundesrat die Botschaft zum BEPS-Übereinkommen verabschiedet. Doch was ist das BEPS-Projekt eigentlich genau? Im vorliegenden Artikel werden die 15 BEPS-Aktionspunkte erklärt.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Steuerbelastung in den Kantonen und Gemeinden für das Jahr 2017 berechnet und bekanntgegeben.
A mit Wohnsitz im Kanton Zürich begeht jeden Morgen den Arbeitsweg mit einer kurzen Fahrradfahrt von 8 Minuten bis zum örtlichen Bahnhof, um sodann den öffentlichen Verkehr bis zum Zielbahnhof zu benützen. Gesamthaft dauert der Arbeitsweg rund 35 Minuten. Trotz Verwendung eines Fahrrades wäre es dem Beschwerdeführer A auch möglich den Bus zu benützen oder gar zum Bahnhof zu spazieren.
Beschwerdeführer A, wohnhaft mit Ehefrau B im Kanton Freiburg, ist Vater des nicht gemeinsamen Sohnes E. Dieser wurde im September 1990 ge-boren. Im Jahre 2003 verpflichtete sich A in einem Unterhaltsvertrag monatlich einen Beitrag von Fr. 15‘000 zugunsten von E zu bezahlen bis dieser das 18. Altersjahr vollendet oder eine ordentliche Ausbildung abgeschlossen hatte.
Die Scheidung oder Trennung von Ehepaaren ist ein emotionales und spannungsgeladenes Thema. Konflikte und Uneinigkeiten sind ständige Begleiter, sei es bezüglich des Sorgerechts, den Unterhaltszahlungen für die Kinder oder der Aufteilung der gemeinsamen Vermögenswerte. Doch auch die steuerlichen Folgen einer Scheidung sollten nicht vernachlässigt und so früh wie möglich angegangen werden.
Das Ehepaar A.C. und B.C. hatte in der Steuerperiode 2013 steuerrechtlich relevantes Domizil in der Zürcher Gemeinde U. Zu Beginn desselben Jahres schlossen sie einen Vertrag betreffend eine noch zu überbauende Stockwerkeigentumsliegenschaft mit der E. AG und V. AG in der Gemeinde W. des Kantons Aargau.
Beschwerdeführerin A. verkaufte am 1. April 2008 eine von ihr selbst bewohnte Liegenschaft im Kanton Bern mit einem Gewinn von CHF 5‘733‘539. Die Besteuerung wurde jedoch aufgrund eines Erwerbes einer selbstgenutzten Ersatzliegenschaft im Kanton Genf aufgeschoben. Sodann verkaufte sie auch diese Ersatzliegenschaft im Juni 2010 und erwarb infolge kein neues Objekt.
Am 11. April 2018 beschloss der Bundesrat, das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung auf Erwerbseinkommen, sowie die dazugehörenden Verordnungsänderungen per 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Die lange Wartedauer erklärt sich vor allem damit, dass die Kantone und die betroffenen Wirtschaftssektoren genügend Zeit erhalten sollen, sich auf die Änderungen einstellen zu können.
Die Digitalisierung der Wirtschaft bildet heute unbestrittenermaßen eine neue Herausforderung für die internationale Steuergemeinschaft. Im Rahmen des BEPS Projektes der OECD wurden im Zwischenbericht vom 16. März 2018 verschiedenste Lösungsvorschläge und die jeweiligen Staatenpositionen beleuchtet.
Seit dem 1. Januar 2019 ist der neue Art. 23 VStG in Kraft, welcher die Voraussetzungen für den Rückerstattungsanspruch der Verrechnungssteuer grundlegend verändert hat. Für Verrechnungssteuerforderungen, welche vor dem 1. Januar 2014 entstanden sind, gilt aber noch das alte Recht bzw. die alte Rechtsprechung (siehe 2C_397/2017 vom 9. Mai 2019), welche im Folgenden erläutert wird.
A. (Beschwerdeführer) deklarierte in seiner Steuererklärung 2012 den Betrag von 14'677.45 Fr. als steuerbare Dividende aus seiner Beteiligung an der X. AG mit Sitz in Deutschland. Er deklarierte hingegen nicht die von der X. AG am 14. Mai 2012 und am 8. November 2012 an ihn ausgeschütteten Dividenden, welche aus dem steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft ausgeschüttet wurden.
Kryptowährungen wie Bitcoin, Etherum oder Ripple sind heute für jedermann ein Begriff. Wie das Ganze funktioniert, ist für viele mitunter schwer zu verstehen, ganz zu schweigen von den steuerlichen Implikationen beim Besitz und bei der Verwendung der neuen Trend-Währungen.
US-Präsident Donald Trump hat seine bereits im Wahlkampf angekündigte Steuerreform durchgesetzt. Am 22. Dezember 2017, unterzeichnete er die Gesetzesvorlage mit Namen «Tax Cuts and Jobs Act», welche innerhalb kürzester Zeit durch den Senat und das Repräsentantenhaus geboxt wurde. Und so trat die seit 1986 grösste US-Steuerreform am 1. Januar 2018 in Kraft.
Am 19. Januar 2018 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den jährlichen statistischen Vergleich «Steuerbelastung im internationalen Vergleich. Steuersätze und Steuerquoten in verschiedenen OECD-Ländern» veröffentlicht.
Am 15. Dezember 2017 hat sich Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration zusammen mit Michelle Harding, Head of Tax Data and Statistics Analysis Unit, David Bradbury, Head of Tax Policy and Statistics, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit, John Peterson, Head of Aggressive Tax Planning Unit, und Sandra Knaepen, Head of Mutual Agreement Procedures Unit, noch einmal vor Weihnachten und Neujahr in einem Webinar zurückgemeldet.
Der Austausch der länderbezogenen Berichte (CbC-Reporting) wurde im Rahmen des Aktionspunktes 13 des OECD BEPS Projektes als Mindeststandard ausgestaltet. Die Schweiz hat sich dazu verpflichtet, diesen ab dem 1. Januar 2018 umzusetzen. Doch im BEPS Aktionspunkt 13 gibt es auch noch andere Standards, welche Schweizer Unternehmen nicht unterschätzen sollten - das Master und das Local File.
Der Schweizerische Verband für Pferdesport beantragte für die Staats- und die direkte Bundessteuer der Perioden 2002 bis 2009 eine Steuerbefreiung wegen Verfolgung öffentlicher Zwecke (Art. 56 lit. g DBG). Die Steuerverwaltung des Kantons Bern verweigerte diese Befreiung und auch im Einspracheverfahren wich sie nicht von diesem Entscheid ab.
Die A. AG (inzwischen in Liquidation) verlegte per 2. Juli 2009 ihren statutarischen Sitz vom Kanton Luzern in den Kanton Zug, wobei eine Betriebsstätte in U., Kanton Luzern, verblieb. Für die Steuerperiode vom 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2010 deklarierte die A. AG in Liquidation gegenüber dem Kanton Zug einen steuerbaren Reingewinn von 26'395 Fr., wies die Steuerverwaltung jedoch nicht auf die Betriebsstätte im Kanton Luzern hin.
Am 17. Oktober 2017 hat sich Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration zusammen mit Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration, Giorgia Maffini, Deputy Head of Tax Policy and Statistics Division, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit, und Caroline Malcom, Senior Advisor to Director and Deputy Director, nach dem Sommer in einem weiteren Webinar zurückgemeldet.
Die Steuervorlage 17 / STAF wird dem Volk am 19. Mai 2019 zur Abstimmung vorgelegt und die Gewinnsteuersenkung ist, wie schon bei der USR III, ein fester Bestandteil der neuen Steuerreform.
Der Beschwerdeführer X. lebte mehrere Jahre in einem Konkubinat. Im Rahmen dieses Konkubinats kaufte das Paar ein Grundstück und finanzierte den Kauf je zur Hälfte. Am 13. Mai 1998 wurde der Konkubinatspartnerin von X. durch notarielle Bescheinigung das Eigentum am Grundstück übertragen und X. erhielt ein Nutzniessungsrecht an «seiner» Hälfte des Grundstücks.
A.A. ist das einzige Verwaltungsratsmitglied der B.AG mit Sitz in U. Am 16. März 2005 wurde er mit seiner damaligen Ehefrau für die Kantons- und Gemeindesteuern 2003 mit einem steuerbaren Einkommen von 65'000 Fr. und einem steuerbaren Vermögen von 0 Fr. sowie für die direkte Bundessteuer 2003 mit einem steuerbaren Einkommen von 59'400 Fr. nach pflichtgemässem Ermessen veranlagt.
Die C. GmbH, Linz (Österreich) ersuchte im März 2009 die Steuerverwaltung des Kantons Wallis darum, die Post für ihre Mandantin (nachfolgend Steuerpflichtige) in Zukunft ihr direkt nach Linz (Österreich) zuzustellen, was die Steuerverwaltung des Kantons Wallis in der Folge auch tat.
Am 15. Februar 2017 trat die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (VStG) in Kraft, welche eine Neuregelung der Verzugszinsen beim Meldeverfahren mit sich brachte.
Aktuelle Entwicklungen zum Automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA), dem spontanen Informationsaustausch (SIA) und dem Austausch länderbezogener Berichte (CbCR).
A. deklarierte als Inhaber einer Einzelfirma für die Steuerperiode 2008 bei der Staats- und Gemeindesteuer, bzw. der direkten Bundessteuer im Wertschriftenverzeichnis insgesamt ca. 50 Darlehen mit einer Gesamtdarlehenssumme von über 30 Mio. Fr. und machte Abschreibungen in der Höhe von 690'063.05 Fr. geltend.
Am 26. Juni 2017 hat sich Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration zusammen mit Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration, Maikel Evers, Advisor, Tax Treaties, Melinda Brown und Mayra Lucas, Advisors, Transfer Pricing, sowie Monica Bhatia, Head of Global Forum Secretariat noch einmal in einem Webinar zu Wort gemeldet.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Steuerbelastung in den Kantonen und Gemeinden für das Jahr 2016 berechnet und bekanntgegeben.
Die Beschwerdeführer A.A. und B.A. waren während der Steuerperiode 2008 Eigentümer von mehreren Liegenschaften.
Das Bundesgericht hat im ersten Leitfall (Zürcher Fall) dem Beschwerdeführer, Eigentümer einer Liegenschaft, den Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung bei Hypothekenauflösung gewährt.
Am 28. März 2017 hat Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration zusammen mit Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration. Gita Kothari, Senior Legal Advisor, Legal Directorate, Jefferson Vandervolk, Head of Tax Treaty & Transfer Pricing & Financial Transaction Division, Giorgia Maffini, Deputy Head of Tax Policy and Statistics und Piet Battiau, Head of Consumption Taxes Unit in einem Webinar erneut über internationale Steuerentwicklungen und Fortschritte beim BEPS Projekt informiert.
Eine in Zürich ansässige Immobiliengesellschaft (nachfolgend X AG) verkaufte im Juni 2013 ein Grundstück zum Preis von 32'500'000.- an die Z AG. Kurz darauf stellt die X AG bei der Steuerbehörde ZH einen Antrag auf Aufschub der Grundstückgewinnsteuer aufgrund einer Ersatzbeschaffung.
Für die Finanzierung einer vorzeitigen Pensionierung hat sich ein unselbständig Erwerbender (nachfolgend Steuerpflichtige) im Jahre 2006 zusätzlich in eine Vorsorgestiftung eingekauft.
Der Steuerpflichtige X, geboren im Jahre 1959, ist am 30. September 2012 nach Israel ausgewandert, mit der Absicht sich dort niederzulassen. Zuvor lebte und arbeitete X in der Schweiz und zahlte regelmässig obligatorische Beiträge in eine Vorsorgestiftung.
Die Besteuerung nach dem Aufwand bildet ein wichtiges Instrument der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb für natürliche Personen.
Im Dezember 2016 hat Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration mit Achim Pross, Head of International Cooperation and Tax Administration, Gita Kothari, Senior Legal Advisor, Legal Directorate, Maikel Evers, Advisor, Centre for Tax Policy and Administration und Giorgia Maffini, Deputy Head of Tax Policy and Statistics in einem Webinar erneut über internationalen Entwicklungen betreffend Steuern und Fortschritte beim BEPS Projekt informiert.
Die im Kanton Zug ansässige X AG nahm in den Geschäftsjahren 1993 und 1995 eine erfolgswirksame Berichtigung des Buchwerts ihrer Beteiligung an der Y AG von gesamthaft CHF 45 Mio vor.
Im September 2016 hat Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration zusammen mit Jesse Eggert, Senior Advisor on the Base Erosion and Profit Shifting Project, David Bradbury, damaliger Head of Tax Policy and Statistics Division und Sarah Perret, Tax Economist in the Tax Policy and Statistics Division in einem Webinar erneut über die internationale Tax Policy Agenda und nationale Entwicklungen bei der Gesetzgebung betreffend Steuern informiert.
Im Juli 2016 haben Pascal Saint-Amans, Mayra Lucas, Melinda Brown und Achim Pross erneut ein Webinar über die aktuelle Entwicklung des BEPS-Projektes (Steuern in einer digitalisierten Wirtschaft) durchgeführt. Dabei wurden die neusten Arbeiten zu einzelnen Aktionspunkten näher erläutert.
Der Begriff der «Pauschalbesteuerung» wird für ein Besteuerungssystem verwendet, welches für ausländische natürliche Personen die Möglichkeit schafft, die Steuerpflicht in der Schweiz ausserhalb des ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuersystems zu entrichten.
Die Europäische Kommission hat mit Entscheid vom 11. November 2009 einer schweizerischen AG eine Busse in der Höhe von 348'000 Euro auferlegt. Das Bundesgericht hatte darüber zu entscheiden, ob diese Busse in der Schweiz von den Steuern abgezogen werden kann oder nicht.
Der Begriff der «Pauschalbesteuerung» wird für ein Besteuerungssystem verwendet, welches für ausländische natürliche Personen die Möglichkeit schafft, die Steuerpflicht in der Schweiz ausserhalb des ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuersystems zu entrichten.
Am 4. März 2021 fand der 18. Tax Talk der OECD statt. Zu den Teilnehmern gehörten Pascal Saint-Amans, David Bradbury, Stewart Brant, Sophie Chatel, Grace Perez-Navarro, Sarah Perret und Achim Pross. Die Agenda umfasste insb. ein Update zu den allgemeinen Entwicklungen rund um das Thema der Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft (BEPS 2.0).
Die weltweit bekannteste und mit Abstand am meisten kapitalisierte Kryptowährung Bitcoin (Stand Ende Mai: USD 760 Milliarden) hat seit Erreichen eines neuen All-Time-Highs von USD 65’000 Mitte April zeitweise um fast die Hälfte seines Wertes eingebüsst.
Das Bundesgericht hat im Dezember 2020 einen wegweisenden Entscheid im Bereich der Anrechnung von nicht-rückforderbaren ausländischen Quellensteuern bei natürlichen Personen gefällt.
Das Bundesgericht (BGer) hat am 20. Oktober 2020 (2C_316/2020) einen Entscheid hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Pauschalspesen im ausserreglementarischen Bereich getroffen. Dabei wurde erstmals ausführlich dargestellt, ab wann Pauschalspesen auf Stufe der Gesellschaft geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellen.
Abhängig vom Anschaffungswert werden Geschäftsfahrzeuge für Steuerzwecke entweder als «Geschäftsfahrzeuge der Normalklasse» oder als «Geschäftsfahrzeuge der Luxusklasse» behandelt. Was diese Unterscheidung für steuerliche Konsequenzen haben kann, zeigt der nachfolgende Blogbeitrag.
Die Abgabe von Aktien an Mitarbeitende (als Lohnbestandteil) ist bei Unternehmen weit verbreitet und oftmals ein wichtiger Teil der Lohngestaltung. Durch die Ausgabe von Mitarbeiterbeteiligungsplänen möchte das Unternehmen die Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden fördern und die Verbundenheit der Mitarbeitenden zum Unternehmen stärken.
LU, NW, OW, UR, SZ und ZG
Die Corona-Pandemie bewirkt, zumindest vorübergehend, tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen. Aus steuerrechtlicher Sicht ist insbesondere das veränderte Arbeitsverhalten von Bedeutung. So hat das «Homeoffice» einen regelrechten Schub erhalten.
Der vorliegende Beitrag beleuchtet vor allem die Auswirkungen des «Homeoffice» auf den Berufskostenabzug in der Steuerperiode 2020 unter besonderer Beachtung der Zentralschweizer Kantone.
Untenstehend finden Sie eine kurze Übersicht zu den ordentlichen Fristen in einigen Kantonen zur Einreichung der Steuererklärung 2020.
Die jeweiligen Links führen Sie direkt zu den Websites der Steuerämter, wo Sie in den allermeisten Fällen unkompliziert Fristerstreckungsgesuche erfassen können.
Gewinnausschüttungen und geldwerte Vorteile einer schweizerischen Kapitalgesellschaft unterliegen grundsätzlich der schweizerischen Verrechnungssteuer von 35%. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, ist aber eine Rückerstattung der Verrechnungssteuer im internationalen Verhältnis aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) möglich.
Beim Erwerb eines Eigenheims sind Hypotheken wichtige Finanzierungselemente. Dabei existieren unterschiedliche Hypothekarmodelle. Eines davon ist die Festhypothek mit einem festen Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit. Mit der Festhypothek kann der Kreditnehmer sich vor steigenden Zinsen schützen, jedoch nicht von sinkenden Zinsen profitieren.
Werden Darlehen von Schweizer Gesellschaften an ihre Aktionäre oder andere nahestehenden Personen (Aktivdarlehen) nicht hinreichend verzinst, so stellt dies im Umfang der zu tiefen Verzinsung eine der Verrechnungssteuer unterliegende geldwerte Leistung sowie eine für Gewinnsteuerzwecke aufzurechnende Gewinnvorwegnahme dar.
Für viele Grundeigentümer ist die steuerliche Handhabung des steuerbaren Eigengebrauch (besser bekannt als Eigenmietwert) eine lästige Angelegenheit und bildet Gegenstand von vielen öffentlichen Diskussionen und politischen Vorstössen. Der vorliegende Artikel geht nicht grundsätzlich auf das Thema ein, sondern beleuchtet Sonderfragen zur Besteuerung des Eigenmietwertes, welche immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den Steuerbehörden führen.
Im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen an Dritte stellt sich regelmässig die Grundsatzfrage, wie die Transaktion aus rechtlicher und auch aus steuerlicher Sicht ausgestaltet werden soll. Bei dieser Frage stehen zwei grundsätzliche Konzepte zur Auswahl – der «Asset» oder der «Share»- Deal. Nachstehend stellen wir die zivil- und steuerrechtlichen Chancen und Herausforderungen dieser zwei Varianten kurz vor.
Urteil des Bundesgerichts 2C_891/2017 vom 21. August 2019: Am 30. Juni 2015 verkauften A. und B. die von ihnen am 12. Juni 2006 für CHF 1'011'000 erworbene Liegenschaft, eine 4.5-Zimmer-Maisonettwohnung in der Gemeinde C., zum Preis von CHF 1'420'000.
Mit dem Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens vom 16. Dezember 2016 wurde das System der Quellenbesteuerung in der Schweiz umfassend neu geregelt. Per 1. Januar 2021 treten die neuen Bestimmungen in Kraft.
Am 12. Oktober 2020 fand der 17. Tax Talk der OECD in virtueller Form statt. Die Teilnehmenden waren Pascal Saint-Amans, Grace Perez-Navarro, David Bradbury, Åsa Johansson, Achim Pross, Michelle
Harding und Julien Jarrige.
Die Bucher Tax AG hat einen Beitrag in der Schwerpunktausgabe des Zentrums für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht [zsis)] zur schweizweiten Umsetzung der STAF verfasst. Es handelt sich dabei um den Artikel "Übersicht über die Umsetzung der STAF auf Bundesebene und in den Kantonen".
Als Folge der Coronakrise ist das traditionelle Arbeitsmodell mit der strikten Trennung von Wohn- und Arbeitsort stark unter Druck geraten und sogar der Bundesrat propagiert die neue Arbeitsform unter dem Begriff «Home Office».
Am 22. Juli 2020 fand der 16. Tax Talk der OECD statt, erneut in Form einer Videokonferenz aufgrund der anhaltenden Coronakrise. Teilnehmer des Webinars waren Pascal Saint-Amans, Grace Perrez-Navarro, Achim Pross, David Bradbury, Asa Johansson und Ben Dickinson.
Ein Dauerbrenner bei steuerrechtlichen Streitigkeiten zwischen den Kantonen betrifft die Frage der persönlichen Zugehörigkeit zu einem Kanton, also die Frage nach dem Ort der unbeschränkten Steuerpflicht.
Wir verfolgen für Sie die aktuellen internationalen Entwicklungen in der Steuerwelt. Der Fokus liegt hiebei speziell auf der EU, der OECD, den USA und weiteren internationalen Gremien.
Im wirtschaftlichen Kontext wird unter Compliance ein ethisch korrektes, vorschriftsgemässes und regelrechtes Verhalten verstanden. In einer Unternehmung handelt es sich dabei zu einem grossen Teil um IT-Compliance, Customer Compliance, Global Compliance und Tax Compliance.
Am 4. Mai 2020 fand ein ausserplanmässiger Tax Talk der OECD statt. Anstatt eines regulären Meetings wurde der Talk via Webcast durchgeführt. Die via Videochat zugeschalteten Teilnehmer waren Pascal Saint-Amans, Achim Pross, Bert Brys, Sarah Perret, Kurt Van Dender, Sophie Chatel, Zayda Manatta und Ben Dickinson.
Im Urteil 2C_812/2018 vom 20. August 2019 geht es um ein Ehepaar, welches als selbständig-erwerbende Landwirte tätig ist. Sie sind einer von sieben Genossenschaftern der Milchgenossenschaft U. Die Genossenschaft verfügt weder über ein Grundkapital noch Anteilsscheine.
Bei Steuern und in den Sozialwerken werden Ehepaare und Einzelpersonen in vielen Punkten unterschiedlich behandelt, was rein rechnerisch fast ausschliesslich zu Lasten der Ehepaare geht. Mit der Zusammenrechnung der ehelichen Einkommen leiden Ehepaare als Folge der steuerlichen Progression unter der sogenannten «Heiratsstrafe».
Der neue Steuerkalkulator der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ist online. Dieser ermöglicht bereits vor Einreichung der Steuererklärung eine qualitative Schätzung über die Belastung durch die Steuern im aktuellen Jahr. Zudem kann durch Steuerbelastungsstatistiken der ideale Standort für individuelle Bedürfnisse ermittelt werden.
Ende Januar 2020 haben Pascal Saint-Amans, Director des OECD Centre for Tax Policy and Administration, Grace Perez-Navarro, Deputy Director des OECD Centre for Tax Policy and Administration, Matt Andrew, Head of Tax Treaty, Transfer Pricing and Financial Transaction Division, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit und Achim Pross, Head of International Co-Operation and Tax Administration Division mit einem neuen Tax Talk über die Fortschritte des BEPS Projektes informiert.
Die aktuelle COVID-19 Pandemie wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus. Im Rahmen der Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Auswirkungen, haben der Bundesrat und die Kantone verschiedenste Massnahmen zur grösstmöglichen Abschwächung des wirtschaftlichen Schadens beschlossen.
Am 17. Januar 2020 wurde der internationale Vergleich der Steuersätze und Steuerquoten von verschiedenen OECD-Ländern 2019 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht.
Am 13. Juni 2019 hat das schweizerische Parlament die Erhöhung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdbetreuungskosten beschlossen.
Am 9. Oktober 2019 läuteten Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration, Richard Collier, Tax Treaty, Transfer Pricing and Financial Transactions Division, Achim Pross, Head of International Co-Operation, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit und Asa Johansson, Head of Structural Policies Surveillance Division, Economics Department, den 13. Tax Talk ein.
Der Verwaltungsrat ist das Aufsichts- und strategische Steuerungsorgan einer Unternehmung. Er hat darauf zu achten, dass die Rahmenbedingungen so ausgestaltet sind, dass die operative Führungsebene ihre Aufgabe bestmöglich erfüllen kann und das Unternehmen erfolgreich ist.
Das Schweizer Volk hat im Mai 2019 die neue Unternehmungsreform STAF gutgeheissen und der Bund und die Kantone haben die neuen Regelungen auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.
Mit Urteil BGer 2C_848/2018 vom 22. August 2019 hat die Steuerverwaltung des Kantons Schwyz im Zusammenhang mit der Errichtung sowie Veräusserung von Stockwerkeigentumseinheiten 20 Veranlagungsverfügungen für einen Grundstückgewinn von gesamthaft CHF 1'975'342 gegenüber der Immobilien AG (Beschwerdeführer) erlassen.
A. erwarb im Jahr 2007 als 19-Jähriger ein Grundstück, welches er ohne Eigenmittel durch ein Darlehen von seiner Mutter (Fr. 250'000.--) und einer Hypothek von (Fr. 670'000.--) finanzierte. Weiter wurde ein weitestgehend fremdfinanzierter Umbau der Dachwohnung, welcher aufgrund der eigenen Bedürfnisse des A. erfolgte, vorgenommen.
Wir verfolgen für Sie die Entwicklungen und Reaktionen in den einzelnen Kantonen auf die Steuervorlage 17 (SV17) / STAF.
Referat zum Thema «Steuerplanung beim Jahresabschluss» im Rahmen einer Weiterbildung angeboten von der Schweizerischen Treuhänder Schule (STS). Die PowerPoint-Präsentation über die Beachtung von Steuern finden Sie hier.
Ab dem 18. Lebensjahr wird man in der Schweiz AHV-pflichtig. Viele wissen nicht: dies ist auch bereits der Zeitpunkt, ab welchem man in die Säule 3a einzahlen darf.
Die Revision des Energiegesetzes im Rahmen der Klimastrategie 2050 bringt ein Paket von Massnahmen in den unterschiedlichsten Bereichen mit sich. Auch mit steuerlichen Anreizen soll der Umweltschutzgedanke gefördert werden. Die steuerlich abzugsfähigen Investitionskosten in Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen werden per 1. Januar 2020 erheblich erweitert und schaffen somit Spielraum für die Steuerplanung.
Jedes Jahr beim Erledigen der Steuererklärung stellt sich dieselbe Frage: Gehört nun das schöne Silberbesteck in den Hausrat oder muss es als Vermögenswert versteuert werden? Die Antwort ist nicht ganz einfach und kann von Kanton zu Kanton variieren.
Seit dem 1. Januar 2019 ist eine neue Regelung zur Verwirkung des Rückerstattungsanspruchs nach Art. 23 VStG in Kraft. Sofern der Rückerstattungsanspruch noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist, findet das neue Recht auf sämtliche Ansprüche Anwendung, die seit dem 1. Januar 2014 entstanden sind (Art. 70d VStG).
Gewinner und Gewinnerinnen von Geldspielen haben doppelten Grund zum Jubeln. Nicht nur, dass sie durch keinen oder einen verschwindend kleinen Beitrag eine große Geldsumme gewonnen haben, sondern die Glückspilze dürfen ihren Gewinn sogleich auch (fast) ohne Ablieferung von Einkommens- und Verrechnungssteuern auf die Bank tragen. Per 1. Januar 2019 wurden die Steuerregeln für Geldspielgewinne abgeändert.
Viele Schweizer wie auch ausländische multinationale Konzerne mit starker Geschäftspräsenz in der Schweiz sind von den Veränderungen im Schweizer Steuersystem durch das neue Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung betroffen. Ein wichtiger Teil davon bilden die Bestimmungen für die Einführung einer Patentbox, welche die schweizer Steuerattraktivität stärkt und erhalten soll.
Am 11. Juni 2019 fand der zwölfte OECD Tax Talk statt mit Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration, Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit, Mayra Lucas, Senior Advisor Tax Treaties & Transfer Pricing Division, und David Bradbury Head of Tax Policy and Statistics Division.
Bucher Tax war am 25. April 2019 zu Gast beim «Tax Snack», präsentiert vom «Zentrum für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht» (zsis). Seht euch auf ihrer Plattform unser Video über die STAF-Vorlage an. Viel Vergnügen!
Fast jede wirtschaftliche Entscheidung bei einer Privatperson oder einer Unternehmung hat steuerliche Auswirkungen. Auf der anderen Seite verzichtet das Steuerrecht darauf, eine Regelung für einzelne Sachverhalte festzulegen. Das Steuerrecht ist offen und flexibel ausgestaltet, damit es für möglichst viele wirtschaftliche Sachverhalte anwendbar ist.
«Die (längst überfällige) Abschaffung der Heiratsstrafe»- seit der Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 ist dieser Ausdruck allseits bekannt. Dessen Popularität hat seit der verlorenen Abstimmung keinen Einbruch erlitten und ist insbesondere seit dem 10. April 2019 wieder in aller Munde.
Leben und arbeiten in der Schweiz ist bei ausländischen Personen begehrt. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen die Betroffenen viele amtliche Hürden bewältigen. Die Schweiz hat ein engmaschiges Netz, welches den Zugang von ausländischen Personen in die Schweiz regelt und kontrolliert.
Leben und arbeiten in der Schweiz ist bei ausländischen Personen begehrt. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen die Betroffenen viele amtliche Hürden bewältigen. Die Schweiz hat ein engmaschiges Netz, welches den Zugang von ausländischen Personen in die Schweiz regelt und kontrolliert.
In den letzten Jahren wurde der Austausch von steuerlichen Informationen durch den Ausbau von bestehenden und der Schaffung von neuen Instrumenten massiv verstärkt. Das Ziel der internationalen Staatengemeinschaft ist die Verhinderung von Steuervorteilen in Folge bewusster Verheimlichung von Steuerdaten des einen Staaten gegenüber dem anderen Staat durch den Steuerpflichtigen.
Am 29. Januar 2019 fand das erste Webinar im neuen Jahr 2019 statt mit Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration, Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit, Sandra Knaepen, Head of Mutual Agreement Procedure Unit, und Anne Moore und Tibor Hanappi von der Tax Policy and Statistics Division.
Am 25. Januar 2019 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den jährlichen statistischen Vergleich «Steuerbelastung im internationalen Vergleich. Steuersätze und Steuerquoten in verschiedenen OECD-Ländern» veröffentlicht.
Auf die spontane Frage, was Sie von Steuerberatern erwarten, antworten die meisten Leute wahrscheinlich – dass die beratende Person hilft, dass so wenig Steuern wie möglich bezahlt werden müssen. Die Antwort ist nachvollziehbar und man möchte meinen, auch logisch. Stimmt sie aber auch oder steckt hinter der Steuerberatung nicht noch mehr?
Im Rahmen der Globalisierung der Wirtschaft ist die Zahl und die Bedeutung grenzüberschreitend tätiger Unternehmen in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. Diese Entwicklung wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen und unterliegt einem ständigen Wandel. Neben den Grossunternehmen sind zunehmend auch KMU Betriebe international tätig.
Bei Befragungen von Finanzverantwortlichen in den Unternehmen über die wichtigsten Risiken und Gefahren im Finanzbereich ist das Thema «Steuern» in den letzten Jahren immer weiter nach vorn gerückt und nimmt heute auf der Risikoskala eine Spitzenposition ein.
Am 16. Oktober 2018 hat sich Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration, zusammen mit Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration, Jeffrey van Hove, Senior Tax Advisor, Tax Treaty, Transfer Pricing and Financial Transaction Division, Melissa Dejong, Head of Harmful Tax Practices & Tax and Crime Units, und Félicie Bonnet, Advisor Mutual Agreement Procedures Unit, nach sechs Monaten Funkstille wieder in einem Webinar zurückgemeldet.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts – ein altes Thema ist plötzlich wieder in aller Munde. Seit Jahren beschäftigt diese Idee die steuerpolitische Diskussion ohne wirkliche Fortschritte erzielt zu haben. Die Chance, dass das Relikt aus dem 2. Weltkrieg abgeschafft wird, ist zum Greifen nah. Nachfolgend zeigen wir Ihnen die Entwicklung und Folgen dieser Systemänderung auf.
Im März 2018, sowie im Juni 2018 hat das Bundesgericht zwei Entscheide betreffend die Steuerhoheit, respektive der Bestimmung des Steuerwohnsitz im interkantonalen Vergleich gefällt und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.
Am 22. August 2018 hat der Bundesrat die Botschaft zum BEPS-Übereinkommen verabschiedet. Doch was ist das BEPS-Projekt eigentlich genau? Im vorliegenden Artikel werden die 15 BEPS-Aktionspunkte erklärt.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Steuerbelastung in den Kantonen und Gemeinden für das Jahr 2017 berechnet und bekanntgegeben.
A mit Wohnsitz im Kanton Zürich begeht jeden Morgen den Arbeitsweg mit einer kurzen Fahrradfahrt von 8 Minuten bis zum örtlichen Bahnhof, um sodann den öffentlichen Verkehr bis zum Zielbahnhof zu benützen. Gesamthaft dauert der Arbeitsweg rund 35 Minuten. Trotz Verwendung eines Fahrrades wäre es dem Beschwerdeführer A auch möglich den Bus zu benützen oder gar zum Bahnhof zu spazieren.
Beschwerdeführer A, wohnhaft mit Ehefrau B im Kanton Freiburg, ist Vater des nicht gemeinsamen Sohnes E. Dieser wurde im September 1990 ge-boren. Im Jahre 2003 verpflichtete sich A in einem Unterhaltsvertrag monatlich einen Beitrag von Fr. 15‘000 zugunsten von E zu bezahlen bis dieser das 18. Altersjahr vollendet oder eine ordentliche Ausbildung abgeschlossen hatte.
Die Scheidung oder Trennung von Ehepaaren ist ein emotionales und spannungsgeladenes Thema. Konflikte und Uneinigkeiten sind ständige Begleiter, sei es bezüglich des Sorgerechts, den Unterhaltszahlungen für die Kinder oder der Aufteilung der gemeinsamen Vermögenswerte. Doch auch die steuerlichen Folgen einer Scheidung sollten nicht vernachlässigt und so früh wie möglich angegangen werden.
Das Ehepaar A.C. und B.C. hatte in der Steuerperiode 2013 steuerrechtlich relevantes Domizil in der Zürcher Gemeinde U. Zu Beginn desselben Jahres schlossen sie einen Vertrag betreffend eine noch zu überbauende Stockwerkeigentumsliegenschaft mit der E. AG und V. AG in der Gemeinde W. des Kantons Aargau.
Beschwerdeführerin A. verkaufte am 1. April 2008 eine von ihr selbst bewohnte Liegenschaft im Kanton Bern mit einem Gewinn von CHF 5‘733‘539. Die Besteuerung wurde jedoch aufgrund eines Erwerbes einer selbstgenutzten Ersatzliegenschaft im Kanton Genf aufgeschoben. Sodann verkaufte sie auch diese Ersatzliegenschaft im Juni 2010 und erwarb infolge kein neues Objekt.
Am 11. April 2018 beschloss der Bundesrat, das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung auf Erwerbseinkommen, sowie die dazugehörenden Verordnungsänderungen per 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Die lange Wartedauer erklärt sich vor allem damit, dass die Kantone und die betroffenen Wirtschaftssektoren genügend Zeit erhalten sollen, sich auf die Änderungen einstellen zu können.
Die Digitalisierung der Wirtschaft bildet heute unbestrittenermaßen eine neue Herausforderung für die internationale Steuergemeinschaft. Im Rahmen des BEPS Projektes der OECD wurden im Zwischenbericht vom 16. März 2018 verschiedenste Lösungsvorschläge und die jeweiligen Staatenpositionen beleuchtet.
Seit dem 1. Januar 2019 ist der neue Art. 23 VStG in Kraft, welcher die Voraussetzungen für den Rückerstattungsanspruch der Verrechnungssteuer grundlegend verändert hat. Für Verrechnungssteuerforderungen, welche vor dem 1. Januar 2014 entstanden sind, gilt aber noch das alte Recht bzw. die alte Rechtsprechung (siehe 2C_397/2017 vom 9. Mai 2019), welche im Folgenden erläutert wird.
A. (Beschwerdeführer) deklarierte in seiner Steuererklärung 2012 den Betrag von 14'677.45 Fr. als steuerbare Dividende aus seiner Beteiligung an der X. AG mit Sitz in Deutschland. Er deklarierte hingegen nicht die von der X. AG am 14. Mai 2012 und am 8. November 2012 an ihn ausgeschütteten Dividenden, welche aus dem steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft ausgeschüttet wurden.
Kryptowährungen wie Bitcoin, Etherum oder Ripple sind heute für jedermann ein Begriff. Wie das Ganze funktioniert, ist für viele mitunter schwer zu verstehen, ganz zu schweigen von den steuerlichen Implikationen beim Besitz und bei der Verwendung der neuen Trend-Währungen.
US-Präsident Donald Trump hat seine bereits im Wahlkampf angekündigte Steuerreform durchgesetzt. Am 22. Dezember 2017, unterzeichnete er die Gesetzesvorlage mit Namen «Tax Cuts and Jobs Act», welche innerhalb kürzester Zeit durch den Senat und das Repräsentantenhaus geboxt wurde. Und so trat die seit 1986 grösste US-Steuerreform am 1. Januar 2018 in Kraft.
Am 19. Januar 2018 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den jährlichen statistischen Vergleich «Steuerbelastung im internationalen Vergleich. Steuersätze und Steuerquoten in verschiedenen OECD-Ländern» veröffentlicht.
Am 15. Dezember 2017 hat sich Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration zusammen mit Michelle Harding, Head of Tax Data and Statistics Analysis Unit, David Bradbury, Head of Tax Policy and Statistics, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit, John Peterson, Head of Aggressive Tax Planning Unit, und Sandra Knaepen, Head of Mutual Agreement Procedures Unit, noch einmal vor Weihnachten und Neujahr in einem Webinar zurückgemeldet.
Der Austausch der länderbezogenen Berichte (CbC-Reporting) wurde im Rahmen des Aktionspunktes 13 des OECD BEPS Projektes als Mindeststandard ausgestaltet. Die Schweiz hat sich dazu verpflichtet, diesen ab dem 1. Januar 2018 umzusetzen. Doch im BEPS Aktionspunkt 13 gibt es auch noch andere Standards, welche Schweizer Unternehmen nicht unterschätzen sollten - das Master und das Local File.
Der Schweizerische Verband für Pferdesport beantragte für die Staats- und die direkte Bundessteuer der Perioden 2002 bis 2009 eine Steuerbefreiung wegen Verfolgung öffentlicher Zwecke (Art. 56 lit. g DBG). Die Steuerverwaltung des Kantons Bern verweigerte diese Befreiung und auch im Einspracheverfahren wich sie nicht von diesem Entscheid ab.
Die A. AG (inzwischen in Liquidation) verlegte per 2. Juli 2009 ihren statutarischen Sitz vom Kanton Luzern in den Kanton Zug, wobei eine Betriebsstätte in U., Kanton Luzern, verblieb. Für die Steuerperiode vom 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2010 deklarierte die A. AG in Liquidation gegenüber dem Kanton Zug einen steuerbaren Reingewinn von 26'395 Fr., wies die Steuerverwaltung jedoch nicht auf die Betriebsstätte im Kanton Luzern hin.
Am 17. Oktober 2017 hat sich Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration zusammen mit Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration, Giorgia Maffini, Deputy Head of Tax Policy and Statistics Division, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit, und Caroline Malcom, Senior Advisor to Director and Deputy Director, nach dem Sommer in einem weiteren Webinar zurückgemeldet.
Die Steuervorlage 17 / STAF wird dem Volk am 19. Mai 2019 zur Abstimmung vorgelegt und die Gewinnsteuersenkung ist, wie schon bei der USR III, ein fester Bestandteil der neuen Steuerreform.
Der Beschwerdeführer X. lebte mehrere Jahre in einem Konkubinat. Im Rahmen dieses Konkubinats kaufte das Paar ein Grundstück und finanzierte den Kauf je zur Hälfte. Am 13. Mai 1998 wurde der Konkubinatspartnerin von X. durch notarielle Bescheinigung das Eigentum am Grundstück übertragen und X. erhielt ein Nutzniessungsrecht an «seiner» Hälfte des Grundstücks.
A.A. ist das einzige Verwaltungsratsmitglied der B.AG mit Sitz in U. Am 16. März 2005 wurde er mit seiner damaligen Ehefrau für die Kantons- und Gemeindesteuern 2003 mit einem steuerbaren Einkommen von 65'000 Fr. und einem steuerbaren Vermögen von 0 Fr. sowie für die direkte Bundessteuer 2003 mit einem steuerbaren Einkommen von 59'400 Fr. nach pflichtgemässem Ermessen veranlagt.
Die C. GmbH, Linz (Österreich) ersuchte im März 2009 die Steuerverwaltung des Kantons Wallis darum, die Post für ihre Mandantin (nachfolgend Steuerpflichtige) in Zukunft ihr direkt nach Linz (Österreich) zuzustellen, was die Steuerverwaltung des Kantons Wallis in der Folge auch tat.
Am 15. Februar 2017 trat die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (VStG) in Kraft, welche eine Neuregelung der Verzugszinsen beim Meldeverfahren mit sich brachte.
Aktuelle Entwicklungen zum Automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA), dem spontanen Informationsaustausch (SIA) und dem Austausch länderbezogener Berichte (CbCR).
A. deklarierte als Inhaber einer Einzelfirma für die Steuerperiode 2008 bei der Staats- und Gemeindesteuer, bzw. der direkten Bundessteuer im Wertschriftenverzeichnis insgesamt ca. 50 Darlehen mit einer Gesamtdarlehenssumme von über 30 Mio. Fr. und machte Abschreibungen in der Höhe von 690'063.05 Fr. geltend.
Am 26. Juni 2017 hat sich Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration zusammen mit Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration, Maikel Evers, Advisor, Tax Treaties, Melinda Brown und Mayra Lucas, Advisors, Transfer Pricing, sowie Monica Bhatia, Head of Global Forum Secretariat noch einmal in einem Webinar zu Wort gemeldet.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Steuerbelastung in den Kantonen und Gemeinden für das Jahr 2016 berechnet und bekanntgegeben.
Die Beschwerdeführer A.A. und B.A. waren während der Steuerperiode 2008 Eigentümer von mehreren Liegenschaften.
Das Bundesgericht hat im ersten Leitfall (Zürcher Fall) dem Beschwerdeführer, Eigentümer einer Liegenschaft, den Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung bei Hypothekenauflösung gewährt.
Am 28. März 2017 hat Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration zusammen mit Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration. Gita Kothari, Senior Legal Advisor, Legal Directorate, Jefferson Vandervolk, Head of Tax Treaty & Transfer Pricing & Financial Transaction Division, Giorgia Maffini, Deputy Head of Tax Policy and Statistics und Piet Battiau, Head of Consumption Taxes Unit in einem Webinar erneut über internationale Steuerentwicklungen und Fortschritte beim BEPS Projekt informiert.
Eine in Zürich ansässige Immobiliengesellschaft (nachfolgend X AG) verkaufte im Juni 2013 ein Grundstück zum Preis von 32'500'000.- an die Z AG. Kurz darauf stellt die X AG bei der Steuerbehörde ZH einen Antrag auf Aufschub der Grundstückgewinnsteuer aufgrund einer Ersatzbeschaffung.
Für die Finanzierung einer vorzeitigen Pensionierung hat sich ein unselbständig Erwerbender (nachfolgend Steuerpflichtige) im Jahre 2006 zusätzlich in eine Vorsorgestiftung eingekauft.
Der Steuerpflichtige X, geboren im Jahre 1959, ist am 30. September 2012 nach Israel ausgewandert, mit der Absicht sich dort niederzulassen. Zuvor lebte und arbeitete X in der Schweiz und zahlte regelmässig obligatorische Beiträge in eine Vorsorgestiftung.
Die Besteuerung nach dem Aufwand bildet ein wichtiges Instrument der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb für natürliche Personen.
Im Dezember 2016 hat Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration mit Achim Pross, Head of International Cooperation and Tax Administration, Gita Kothari, Senior Legal Advisor, Legal Directorate, Maikel Evers, Advisor, Centre for Tax Policy and Administration und Giorgia Maffini, Deputy Head of Tax Policy and Statistics in einem Webinar erneut über internationalen Entwicklungen betreffend Steuern und Fortschritte beim BEPS Projekt informiert.
Die im Kanton Zug ansässige X AG nahm in den Geschäftsjahren 1993 und 1995 eine erfolgswirksame Berichtigung des Buchwerts ihrer Beteiligung an der Y AG von gesamthaft CHF 45 Mio vor.
Im September 2016 hat Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration zusammen mit Jesse Eggert, Senior Advisor on the Base Erosion and Profit Shifting Project, David Bradbury, damaliger Head of Tax Policy and Statistics Division und Sarah Perret, Tax Economist in the Tax Policy and Statistics Division in einem Webinar erneut über die internationale Tax Policy Agenda und nationale Entwicklungen bei der Gesetzgebung betreffend Steuern informiert.
Im Juli 2016 haben Pascal Saint-Amans, Mayra Lucas, Melinda Brown und Achim Pross erneut ein Webinar über die aktuelle Entwicklung des BEPS-Projektes (Steuern in einer digitalisierten Wirtschaft) durchgeführt. Dabei wurden die neusten Arbeiten zu einzelnen Aktionspunkten näher erläutert.
Der Begriff der «Pauschalbesteuerung» wird für ein Besteuerungssystem verwendet, welches für ausländische natürliche Personen die Möglichkeit schafft, die Steuerpflicht in der Schweiz ausserhalb des ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuersystems zu entrichten.
Die Europäische Kommission hat mit Entscheid vom 11. November 2009 einer schweizerischen AG eine Busse in der Höhe von 348'000 Euro auferlegt. Das Bundesgericht hatte darüber zu entscheiden, ob diese Busse in der Schweiz von den Steuern abgezogen werden kann oder nicht.
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